02. Juni 2009
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Versicherungen -
Von Frau zu Frau
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Wenn sich der Nachwuchs zu früh anmeldet.
Die Rechnung ist relativ einfach. Das Gesetz zum Elterngeld besagt, das die letzten 12 Monate aus dem Gehalt zur Berechnung des Elterngeldes die Berechnungsgrundlage bilden.
Siehe auch: was kostet ein Kind?
Geklagt hatten zwei gut verdienende Mütter
die jeweils im Abstand von etwas mehr als zwei Jahren zwei Kinder nacheinander bekamen. Mit dem zweiten Kind wurde das Erziehungsgeld auf den Basissatz von 300 Euro pro Monat ausgezahlt. Die Frauen haben geklagt, erfolglos.
Siehe auch: Trotz Elterngeld keine Kinder
Das Urteil des Bundessozialgericht
macht das eindeutig. (BSG) Aktenzeichen: B 10 EG 1/08 R und B 10 EG 0/08 R. Die Begründung ist genau der Gesetzestext, in dem die Berechnungsgrundlage das Einkommen der letzten 12 Monate ist.
Da die Frauen aber in den zurückliegenden 12 Monaten kein Gehalt im klassischen Sinne sondern Elterngeld bekommen haben, sei keine Brechung des Gehalts die Grundlage, sondern das bereits erhaltene Erziehungsgeld und das ist kein Einkommen im Sinne von Arbeitslohn.
Somit entschied das Bundessozialgericht das der Gesetzestext eindeutig zu lesen sei und demzufolge keine weitere Kommentierung oder Auslegung nötig ist.
Fazit des Gesetzes zum Erziehungsgeld
Zwischen den Geburten der Kinder muss die Arbeit für 12 Monate wieder aufgenommen werden damit daraus dann das neue Erziehungsgeld berechnet werden kann. (Durchschnittsgehalt der letzten 12 Monate).
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