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22. Juni 2009
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Wenig Wechselbereitschaft in der Privaten KV
Seit dem 01.01.2009 haben ca, 8,6 Millionen privater Krankenversicherten das Recht in den Basistarif zu wechseln und einen Teil der Altersrückstellung mit zunehmen. (Frist läuft noch bis 30. Juni 2009)
Siehe auch: Beitragsbemessungsgrenze 2010
Vergleichen in der eigenen Krankenversicherung
Der Ausgangspunkt war, dass die Krankenversicherung für jeden bezahlbar sein soll. Mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht, durch die Gesundheitsreform, wollte der Gesetzgeber den NICHT-Krankenversicherten eine bezahlbare Krankenversicherung verschaffen.
Basistarif in der privaten Krankenversicherung
Dieser Tarif bietet die Leistungen einer gesetzlichen Absicherung und bleibt im Beitrag an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gekoppelt. Zur Zeit (2009) liegt der Beitrag zum Basistarif bei ca. 570 Euro pro Monat. Eine Familienversicherung, also beitragsfreie Mitversicherung von Familienangehörigen, Ehepartner, Kinder ist, anders als in der gesetzlichen Krankenkasse, nicht möglich.
Wechsel vom Basistarif in einen höherwertigen Tarif
Zudem ist der Wechsel in den Basistarif damit verbunden, dass der Versicherungsnehmer 18 Monate im Basistarif verbleiben muss ehe er in einen höherwertigen Tarif wechseln kann. Da ein Wechsel in der privaten Krankenversicherung, wenn eine bessere Leistung erwünscht wird, immer mit Gesundheitsfragen einher geht, dürfte das viele Wechselwillige abschrecken. Kann sich doch in 18 Monaten der Gesundheitszustand verändern und ein Wechsel so nur erschwert oder mit Risikozuschlägen vorgenommen werden.
Wechsel meist zum Nachteil der Kunden
Generell muss gesagt werden, dass ein Wechsel von einer privaten Krankenversicherung zu einer anderen immer privaten Krankenversicherung mit Nachteilen für den Kunden verbunden ist. Ein Teil der schon angesparten Altersrückstellung verbleibt immer bei der Versicherung.
Tip vor Kündigung und Wechsel
bevor Sie sich mit dem Gedanken der Kündigung beschäftigen sollte immer erst geprüft werden ob es in der eigenen Krankenversicherung eine Alternative gibt. Überflüssig sind zum Beispiel die Krankenhaustagegeldversicherung. Eine richtig berechnete Krankentagegeldversicherung ist weit wichtiger als das Krankenhaustagegeld. Eine vertretbare Selbstbeteiligung kann die monatlichen Beiträge zur privaten Krankenversicherung senken ohne bei den Leistungen Abstriche machen zu müssen.
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