03. Juli 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Infobrief 27/2009
Beiträge zum PSV steigen
Mitgliederversammlung beim Pensions-Sicherungs-Verein 2009
Am 01.07.2009 fand die Mitgliederversammlung des Pensions-Sicherungs-Verein VVaG (PSV) in Köln statt. Aufgrund der aktuellen Wirtschaftskrise erwartet der PSV einen drastisch steigenden Beitragssatz für das Jahr 2009 gerechnet. Nach einer Senkung des Beitragssatzes auf 1,8 ‰ in 2008 wird derzeit für 2009 eine Erhöhung auf ca. 13,5 ‰ erwartet. Der endgültige Beitragssatz für 2009 wird vom PSV im November beschlossen.
Der PSV kommt bei Insolvenz eines Arbeitgebers
für alle laufenden Leistungen und gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften auf. Versorgungsberechtigte haben dann einen direkten Anspruch gegen den PSV in Höhe der Leistungen, die der Arbeitgeber zu erbringen hätte. Jeder Arbeitgeber, der für seine betriebliche Altersversorgung einen sicherungspflichtigen Durchführungsweg wählt, ist gesetzlich zur Mitgliedschaft beim PSVaG verpflichtet. Neben der Unterstützungskasse gehören Direktzusage und Pensionsfonds zu den sicherungspflichtigen Durchführungswegen.
Der Grund für die wahrscheinlich drastische Erhöhung des Beitrags liegt in der steigenden Zahl von
Insolvenzen – bereits bis Ende Juni sind dem PSV 463 Insolvenzen gemeldet worden. Einer der größten Schadenfälle darunter ist der Handels- und Touristikkonzern Arcandor, der allein mit einem Schadenvolumen von mindestens einer Milliarde Euro geschätzt wird.
Der Aufwand für Rentner aus Neuinsolvenzen
wird im ersten Halbjahr 2009 auf 2,9 Milliarden Euro beziffert. Im gleichen Zeitraum 2008 lag dieser Wert bei nur 82 Millionen Euro. Dazu kommen noch die Anwartschaften auf betriebliche Altersversorgung, die bisher mit insgesamt 1,1 Milliarden Euro geschätzt werden. Seit Gründung des PSV im Jahr 1974 als Selbsthilfeeinrichtung der deutschen Wirtschaft wäre dies der höchste Beitrag in den 35 Jahren. Verglichen dazu ist der Gesamtbeitrag 2008 in Höhe von 506 Millionen Euro eher gering.
Der PSV hat die Möglichkeit, bei außergewöhnlich hohen Schadensvolumen die Beitragslast teilweise auf die nächsten vier Jahre zu verteilen. Über diese Option wird jedoch erst bei der Festlegung des Beitragssatzes für 2009 entscheiden.
Bis zum 30. September 2009 sind alle Arbeitgeber
mit unverfallbaren Anwartschaften aus betrieblicher Altersversorgung über einen sicherungspflichtigen Durchführungsweg dazu verpflichtet, die Beitragsbemessungsgrundlage Ihrer Zusagen zu melden. Der Erhebungsbogen 2009 wurde vom Pensions-Sicherungs-Verein bereits im März an alle Mitglieder versandt.
Bei konkreten Anfragen stehen wir Ihnen gerne mit einem Team aus Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Diplom-Mathematikern zur Beratung aller Aspekte der betrieblichen Altersversorgung zur Verfügung.
Siehe auch: Geschäftsführerversorgung, Unterstützungskasse
Mit freundlicher Genehmigung der Kanzlei F.E.L.S. Marthastraße 16 - 90482 Nürnberg
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