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20. Juli 2009
Posted in
Versicherungen -
Krankenversicherung
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Machtwort aus Karlsruhe
Auch wenn Ulla Schmidt das anders verbuchen möchte, der Richterspruch war eindeutig. Die Richter aus Karlsruhe haben das eindeutig klar gelegt, "keine Bürgerversicherung der Krankenkassen". Die PKV hat neben der GKV bestand. Und, der Basistarif muss unter Beobachtung, zum Wohle der privaten Krankenversicherungen bleiben.
Im schlimmsten Fall muss Frau Ministerin Schmidt
den Rückzug antreten. Nämlich dann, wenn dieser Basistarif der PKV anfängt zu schaden. Also hat die Medaille zwei Seiten. Auch wenn die SPD gerne die private Krankenversicherung abschaffen würde und die "Bürgerversicherung" einführen würde. Aber wo werden dann die ganzen Politiker versichert, die heute zum größten Teil in der PKV sind? Und die ganzen Beamten mit der Restkostenabsicherung, die der Dienstherr hälftig über Steuern finanziert, trägt? Dafür hat die GKV keine Tarif parat.
Gebrüll und nicht zu ende gedacht
Wir als Versicherungsmakler beraten ausführlich über die Krankenversicherung und die Vor und Nachteile der jeweiligen Krankenversicherung. Der Basistarif wurde für die Menschen ins Leben gerufen welche ohne Krankenversicherung sind oder waren, weil Sie in die letzte Versicherung zurück mussten. Also war die letzte Kranken-Versicherung die GKV, so musste mit der Rückkehr der Versicherte in die Gesetzliche. War es die Private (PKV) so wurde ohne Gesundheitsfragen der Versicherte in den Basistarif aufgenommen.
Bessere Leistungen in der Privaten
Lassen Sie ihren unabhängigen Versicherungsmakler einmal ausrechnen und aufzeigen was die wirklichen Unterschiede von GKV zu PKV sind. Gehaltsunabhängig richtet sich der Beitrag nach Alter und Gesundheitszustand, so die PKV. Die Beiträge werden auch angepasst, aber nur einmal, nicht wie in der GKV durch anheben der Beitragsbemessungsgrenze und des Beitrags.
Dazu kommen die Zuzahlungen der Medikamente und die Eintrittsgebühr in die Praxis. Und nach neustem Stand der "Sonderbeitrag für die Versicherten, wenn ihre gesetzliche Krankenkasse mit der Zuteilung aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommt.
Altersrückstellungen in der PKV
Ein Teil aus dem Beitrag wird in die sogenannte Altersrückstellung gesteckt. So wird im Rentenalter der Beitrag moderat gehalten. Unabhängig von der Rentenhöhe.
Der Anteil des Krankenversicherungsbeitrags der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) wird Ihnen mit der Rente ausbezahlt. Das Krankentagegeld fällt weg, da Sie dieses als Rentner nicht mehr brauchen. Den Ihre Rente läuft auch bei Krankheit weiter. Das schmälert den Versicherungsbeitrag ebenfalls. Außerdem könnten Sie, wenn ihnen der Beitrag zu hoch sein sollte in einen anderen Tarif wechseln.
Das Einbettzimmer
ist möglicherweise jetzt zu langweilig. Keine Geschäftstelefonate mehr, keine Laptop mehr weil man arbeiten muss, keine Aktenordner, keine Besprechungen am Krankenbett. Eventuell ist der "Bettnachbar" jetzt erquicklicher und unterhaltsamer als der Berufskollege. Mit anderen Worten, auch mit dem Eintritt in den Ruhestand gehört ihre Krankenversicherung neu geordnet.
Die private Krankenversicherung
bietet mehr als nur den Beitrag. Krankenhaus Ihrer Wahl, freie Arztwahl, Impfungen, Einbettzimmer, kürzere Wartezeiten, keine Zuzahlungen, keine Eintrittsgebühr, nicht die Befürchtung "zahlt meine Kasse das" Medikament oder muss ich mich mit dem "Ersatz" zufrieden geben? Was ist im Ausland wenn ich ins Krankenhaus muss?
Keine Krankenzusatzversicherung
mit zusätzlichem Beitrag. Denn zu den normalen Kassenbeiträgen müssen sie Ihre Zusatzversicherungen für die Zähne, die Krankenhauszusatzversicherung und die Auslandsreisekrankenversicherung oben drauf bezahlen. Lasen Sie sich vom Versicherungsmakler ausrechnen was Ihre Krankenversicherung wirklich kostet. Die gesetzliche Krankenversicherung, die private Krankenversichern. Der Vergleich lohnt sich allemal.
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