21. Juli 2009
Posted in
Versicherungen -
Finanzen
DAS Netzwerk Dübbert & Partner. Versicherungen Finanzdienste & Mehr. Kontaktformular
Was darf ein Student, eine Studentin
dazuverdienen? Semesterferien, für viele Studenten keine Urlaubszeit sondern hart kalkulierte Arbeitszeit. Damit von der Arbeit auch was übrig bleibt, hier die Zahlen.
Siehe auch: Erhöhung Bafög 2010 und Bildungssparen
2 Monate oder 50 Tage im Jahr
sind frei von Sozialabgaben. Aber Vorsicht, auf das ganze Jahr zusammengerechnet. Werden mehrere solcher Jobs im Jahr ausgeübt, werden sie (zunächst) sozialversicherungspflichtig bis hin zur kompletten sozialversicherungspflichtig.
400 Euro Jobs
sind für den Studenten, die Studentin völlig abgaben frei. Der Arbeitgeber zahlt den Verdienst Brutto für Netto aus und übernimmt die Pauschalabgaben alleine. Wer aber auf Dauer monatlich mehr als 400 Euro verdient muss auch Sozialversicherungsbeiträgen ( Rentenbeiträge) bezahlen.
Ausnahmen für Studentenjobs
Wer als Student in der "Gleitzone" zwischen 400 Euro und 800 Euro verdient und nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeitet, zahlt auch nur einen verringerten Arbeitnehmeranteil. So soll sicher gestellt werden, dass dem Studenten, der Studentin auch noch Zeit zum Studieren bleibt. Das Studium muss also im Vordergrund stehen.
Ab 20 Wochenstunden
wird auch der Student, wie jeder andere Arbeitnehmer, voll sozialversicherungspflichtig. Das bedeutet; Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, zur Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die Beiträge zur Berufsgenossenschaft (gesetzliche Unfallversicherung) werden vom Arbeitgeber alleine bezahlt.
und das Kindergeldund BaföG
auch beim Dazuverdienst muss einiges beachtet werden. 7.680 Euro im Jahr ist die Schallmauer für das Kindergeld und andere "Vergünstigungen" die Eltern für ihre Sprösslinge erhalten. Das gilt auch für das BaföG. Vorher rechnen kann ganz wichtig sein um im Nachgang nicht zurück zahlen zu müssen.
Auch ein Studentenleben hat seine Tücken
ganz ohne Versicherungen kommt auch ein Studierender nicht aus. Die meisten Versicherungen haben den Charme, dass die Versicherungen der Eltern die Kinder mit einschließen. Grob gesagt, solange die Kinder in Ausbildung sind, während des Studiums, - aber, längstens bis zum vollendeten 26. Lebensjahr oder bis zum Ausbildungsabschluss.
Studierende oder Auszubildende im Ausland sollten vorher mit den Krankenkassen die Versicherung abklären. Versicherungsmakler geben ebenfalls Auskunft über Versicherungen. Ebenso die gerichtlich zugelassenen Rentenberater zu allen Fragen der Sozialversicherung und der Sozialversicherungspflicht.
Wichtige Versicherungen für die Studierenden
Unfallversicherung und Erwerbsunfähigkeitsversicherung. Die persönliche Beratung durch den Versicherungsmakler sollte Pflicht sein. Die gesetzlichen Unfallversicherungen sind nicht auf den den Freizeitbereich ausgelegt.
Ebenso besteht keine Schutz vor Erwerbsunfähigkeit über den Gesetzgeber. In jungen Jahren sind die Beiträge erschwinglich und die Versicherungen könne in den Beruf "mitgenommen" werden. Versicherungen vor Studienbeginn klären. Was ist über die Eltern weiter versichert, was muss eigenständig versichert werden.
Mit Sicherheit richtig versichert durch ihren freien Versicherungsmakler.
DAS Netzwerk Dübbert & Partner
Zum Kontaktformular für Ihre Fragen, Anregungen, Angebotsanforderung. Wir freuen uns auf Ihre Anfragen. Beratung und Betreuung bundesweit.
Bedarfsgerechte Angebote, Individuelle Beratung. Versicherungsberatung und Versicherungsverkauf gehört in die Hände von Profis.
DAS Netzwerk Dübbert & Partner. Versicherungen Finanzdienste & Mehr. Kontaktformular
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |



