03. August 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Die Folgen für Rente und Sozialversicherung
Immerhin hat die gesetzliche Rentenversicherung und Sozialversicherung im Jahre 2009 schon 120 Jahre auf dem Rücken. Dazwischen liegen, also seit 1889 und dem Jahr 2009, nicht nur die Implementierung diversen gesetzlicher Versicherungen, sondern auch die diversen Änderungen. Schon 1921 gab es die erste Rentenkrise, wenn auch aus andern Gründen als heute.
1889
Bismarck führte 1889 die gesetzliche Rentenversicherung ein. Seit Mai 1889 sind alle Arbeitnehmer zwischen dem 16. Lebensjahr und dem (damals) 70. Lebensjahr (heute 67. Lebensjahr) mit Beiträgen in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Von Beginn an teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Beitrag in Höhe von 1,7 Prozent.
Das Gesetz sah einen Rente ab dem 70. Lebensjahren vor, wenn zuvor 30 Jahre in die gesetzliche Rente eingezahlt wurde.
Allerdings war die damalige, durchschnittliche Lebenserwartung gerade mal 40 Jahre.
1911
Die Hinterbliebenen-Rente kam dann 1911 dazu
Damit hatten die Hinterbliebenen erstmals einen Anspruch auf eine Rentenzahlung. Die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung zählen nun zur Reichsversicherungsordnung.
Ebenfalls 1911 wurde die Rentenversicherung der Angestellten mit der Reichsversicherungsanstalt für die privilegierten Beschäftigten (Angestellten) gegründet. Somit existierten zwei Rentenversicherungen, die der Arbeiter und die der Angestellten.
1916
Unter Kaiser Wilhelm dem II wurde für Arbeitnehmer das Rentenalter auf 65 Jahre herabgesetzt. Das hatte zur Folge, das sich mit Jahresende die Anzahl der Rentner auf das doppelte erhöhte.
1921
Einhergehend mit der Inflation, also einer massiven Geldentwertung, führte das in der gesetzlichen Rente zu horrende Beiträgen aber auch zu horrenden Rentenauszahlungen. Der Rentenversicherung drohte der Kollaps. Somit wurde das bis heute gültige Umlageverfahren eingeführt. So wurden die Renten kurzfristig aus laufenden Einnahmen bezahlt. Danach wurde durch die Beiträge ein Kapitalstock aufgebaut, aus denen die Renten ausbezahlt wurden.
1941
Die KVdR, Krankenversicherung der Rentner wurde ins Leben gerufen. Zwar wurde auch zur Zeit des Nationalsozialismus die eine oder andere Anpassung vorgenommen, aber im Wesentlichen blieb die Rentenversicherung unangetastet.
1942 wurde die Hinterbliebenenrente für geschiedene Frauen eingeführt. Damit hatten nun auch geschiedene Frauen einen Anspruch auf die Rente des EX-Ehemanns.
1957
Konrad Adenauer, erster Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, stellt die Rentenfinanzierung um und ändert die Finanzierung. Bis zu der Umstellung von Adenauer, bestimmte das angesparte, eingezahlte Kapital jedes Einzelnen die Rentenhöhe.
Jetzt taucht erstmalig das Wort "Umlageverfahren" auf. Jetzt bezahlen die Arbeitgeber und die Arbeitnehmer die Rentenbezüge. Ab jetzt bestimmt der Bundestag die Rentenhöhen.
Dafür werden Arbeiter und Angestellte der Rente gleich gestellt, auch wenn die Rentenkassen noch immer für Arbeiter und Angestellte existiert.
Siehe auch: Entnahme für "versicherungsfremde Leistungen" aus den Rentenkassen.
1972
Durch das Rentenreformgesetz bekommen nun auch Selbständige und Hausfrauen einen Anspruch auf eine Altersrente. Hatten sich Frauen bei Heirat oftmals ihre Rente auszahlen lassen, in der Annahme das sie nicht wieder rentenpflichtig arbeiten würden, so konnten sie jetzt, genau wie Selbständige mit großzügigen Nachtzahlungen von "Beiträgen" erneut Rentenansprüche erwerben.
Langjährig Versicherte und Frauen konnten mit 63 Jahren in Rente gehen und Schwer-Behinderte bereits mit 60 Jahren.
1986
Das Schlagwort des Jahres 1886 war der berühmt berüchtigte Satz von Bundesarbeitsminister Norbert Blüm "DIE RENTE IST SICHER". Heute 2009 würden wir sagen; stimmt, nur die Rentenhöhe nicht. Im gleichen Jahr wurde die Hinterbliebenenrente für Männer und für Frauen gleichgestellt.
Erstmalig gab es in der Rentengeschichte eine Witwer-Rente.
1992
Die zweite Rentenkrise zeichnet sich ab. Die jetzt ausgezahlten Renten beziehen sich nicht mehr auf das "letzte" Bruttogehalt sondern auf das Nettogehalt. Die Renten sinken. Dazu kommt die Wiedervereinigung, die das Rentensystem zusätzlich belastet. Das Renteneintrittsalter steigt wieder auf 65 Jahre und wer früher in Rente gehen will, den ereilt ein Rentenabschlag von 3,6 Prozent pro Jahr (0,3 Prozent im Monat) und das lebenslänglich.
1995
jetzt wurde die Gesetzlich Pflegeversicherung, nur stationäre Pflege eingeführt. Im laufe der Jahre wurde die Pflegeversicherung ergänzt durch die häusliche Pflege und die Einbeziehung der Demenzkranken. 4 Pflegestufen, von Null bis 3 sind für die jeweilige Zahlung abhängig. Der MDK, medizinische Dienst der Krankenkassen entscheidet.
2001
Mit Arbeitsminister Walter Riester kommt die nach ihm benannte Riester-Rente. Eingefädelt wurde das Ganze durch die erneute Rentenabsenkung. Mit der Riesterrente wird die private Altersvorsorge gesponsert. Steuervorteile und Zulagen sind das Zuckerchen dieser Anlage. Ob das alles so sinnvoll ist? Die Riester Rente ist Kapital gedeckt und nicht Umlagen finanziert.
2002
In diesem Jahr hat der Arbeitnehmer erstmals einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss ein "Etwas" anbieten. 5 Durchführungswege stehen zur Verfügung. Die üblichste Form der betriebliche Altersvorsorge ist die Entgeltumwandlung, welche vom Arbeitnehmer meistens alleine finanziert wird. Dem Arbeitgeber bleibt es überlassen ob er was dazu gibt. Der Arbeitgeber bestimmt den Durchführungsweg und das Unternehmen welches die bAV installiert. Gefördert wird die bAV durch die Beitragsfreiheit in der Ansparphase. Keine Abzüge vom Brutto für die Steuer, Sozialversicherung, Soli und Kirchensteuer. Was folgt ist die "Nachgelagerte Besteuerung" im Rentenbezug.
2005
Jetzt sind auch die Selbständigen an der Reihe gefördert zu werden. Mit dem Ökonomen Bert Rürup wurde die nach ihm benannte Rürup Rente eingeführt. Die Beiträge sind bis zum Höchstsatz von 20.000 € für Ledige und 40.000 € für Verheiratetet steuerlich geltend zu machen. Schmälern also das zu versteuernde Einkommen. Auch die Rüruprente ist Kapital gedeckt und nicht Umlagen finanziert. Die Rürup Rente wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Eine Kapitalabfindung ist nicht möglich.
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