05. August 2009
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Versicherungen -
Versicherung News
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Liste der Berufskrankheiten erweitert
Für die Anerkennung einer gesetzlichen Berufsunfähigkeit sind 5 "neue" Krankheiten dazu gekommen. Was eine Berufserkrankung ist hängt von verschiedenen Kriterien ab. Nicht immer ist Verlass auf die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Neu dazugekommene Erkrankungen
- Lungenkrebs durch Asbestfasern in Verbindung mit PAK, was soviel wie "polyzyklischer aromatischer Kohlenwasserstoff bedeutet.
(BK-Nr. 4114)
- Lungenkrebs "nur" als PAK, aromatischer, polyzyklischer Wasserstoff.
(BK-Nr. 4113)
- Lungenfibrose ist eine entzündliche Krankheit der Lunge. Hervorgerufen wird diese Erkrankung durch jahrelanges Einatmen von Schweißgasen und dem Schweißrauch (Siderofibrose).
(BK-Nr. 4115)
- Bluterkrankungen durch das Einatmen und in Berührung kommen von Benzol. Befallen werden das lymphatische und -blutbildende System.
(BK-Nr. 1318)
- Gonarthrose ist der vorzeitige Verschleiß der knorpeligen Gelenkflächen in den Knien.
(BK-Nr. 2112)
Berufsbezogene Berufskrankheiten
Viele handwerklichen Berufe haben ihre ganz speziellen beruflich bedingten Krankheitsbilder. Dazu zählen Fliesenleger (oft kniende Tätigkeit), Installateure, Friseusen, Bäcker, und so weiter. Viele Berufe haben eine einzigartige, oft einseitig belastende Tätigkeit und damit verbundene körperliche Beschwerden. Dazu kommen noch die Erkrankungen der Psyche, des Skelett- Systems, Herz, Kreislauf, Diabetes, Bluthochdruck und vieles mehr.
Jeder 4-5 Erwerbstätige wird berufsunfähig
So sagt es die Statistik. Das einzelne Berufe mehr oder weniger belastet sind, ist relativ unerheblich, da man eben nicht weiß ob es einen trifft oder nicht. Der Versicherungsmakler rät: mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder einer Absicherung gegen schwere Krankheiten (Dread Disease) kann für eine Berufsunfähigkeit vorgesorgt werden. Leider denken viele "das trifft nur den Nachbarn, nicht mich".
Ab dem Jahrgang 1961 gibt es aus der gesetzlichen Berufsunfähigkeitsversicherung keine Leistungen mehr.
Berufsunfähigkeit melden
Besteht der begründete Verdacht auf eine Berufsunfähigkeit, melden Ärzte, Krankenkasse und der Arbeitgeber das der Berufsgenossenschaft. Die Berufsgenossenschaft / Unfallkasse ihrerseits prüft an Hand der Arztberichte, Gutachten, Krankenhausberichte, etc. das Krankheitsbild. Anspruch hat der Betroffene auf Heilbehandlung, Kur, Reha und im schlimmsten Fall auf eine Rente.
Wer länger arbeiten kann als
3 Stunden, 6 Stunden und 8 Stunden erhält anteilsmäßig der Stundenzahl in der einer Erwerbstätigkeit nachgegangen werden kann eine Rente.
Bei Ablehnung der Erwerbsunfähigkeit
stehen dem Betroffenen die Möglichkeiten des Widerspruchs zur Verfügung. Bei erfolglosem Widerspruch besteht die Möglichkeit der Klage vor dem Sozialgericht. Die gerichtlich zugelassenen Rentenberater leisten rechtlichen Beistand. Ebenso die Rechtsanwälte für Sozialrecht. Die Kosten können über ihre Rechtsschutzversicherung gedeckt werden, aber nur wenn die Berufsrechtsschutzversicherung mit eingeschlossen ist.
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