21. August 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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EU-Kommission zwingt Berlin
zur Riester Nachbesserung
Die Riester Rente ist nicht EU-Konform. Benachteiligung für Grenzgänger mit Wohnsitz im "Ausland" die in Deutschland arbeiten, für Rückkehrer in die Heimatländer, Rentner und Auswanderer und für Geringverdiener, könnte die kurze Zusammenfassung lauten.
Riester-Zuschuss vom Bundesfinanzminister
Heute muss der Bund schon ca. 470 Millionen Euro für die abgeschlossen Riester Vertrage berappen. Die EU Forderung würden den Finanzminister nochmals ca. 95 Millionen Euro aus der Tasche ziehen. Bis heute sind in etwa 12,7 Riester Verträge im Umlauf. Wie viele davon wirklich aktiv sind, ist leider nicht bekannt.
Für Berufseinsteiger
Riester-Bonus für Berufseinsteiger wurde ausbezahlt. Für ca. 920.000 Berufseinsteiger hat der Finanzminister etwa 165 Millionen € ausbezahlt. (200 Euro einmalig als Sonderbonus) Das gab die Zentrale Zulagenstelle der Deutschen Rentenversicherung bekannt.
Der Antrag zur Klärung
Generalanwalt Jan Mazak hat bereits Ende März folgendes zu Protokoll gegeben. (sinngemäß) Die Bundesrepublik Deutschland hat durch die Einführung und die Beibehaltung mit ihren Vorschriften zur ergänzenden Altersvorsorge, (Riester-Renten-Verträge) gegen die zentralen Bestimmungen des EU-Rechts verstoßen. Damit ist die Freizügigkeit der Arbeitnehmer die eigentlich garantiert werden sollte eingeschränkt.
Es muss eine Riester Nachbesserung geben
Vier fünftel aller Anträge der Generalanwälte wird von den Richtern befolgt. Somit besteht also die berechtigte Hoffnung das die Riester Verträge nachgebessert werden. Seit 2003 geht der Streit zwischen Berlin und Brüssel nun hin und her.
Die Bundesregierung und Riesterförderung
Von der Bundesregierung wurde die jetzige Regelung damit gerechtfertigt das die Riesterrente keinen Personenkreis rechtswidrig diskriminiere. Aber genau das ist der Fall angesichts des Antrags des Generalanwalts.
Der Personenkreis. welcher einen Riester Vertrag besitzt und nicht mehr in Deutschland Steuern bezahlt, der muss die staatliche Riester-Förderung zurück bezahlen. Dazu kommt, dass auch nur der Kauf oder Bau einer Immobilie die in Deutschland erworben wird, mit dem Kapitalstock eines Riester Vertrags, schadlos bedient werden kann. (Wohn Riester)
Im vergangenen Jahr haben ca. 186.000 Menschen Deutschland verlassen. Wiederum waren in Deutschland ca. 67.000 Menschen beschäftigt, die ihren Wohnsitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben.
Was mit den bereits rückabgewickelten Riester-Verträgen passiert, wenn die EU Forderung durch ist, ist (noch) nicht bekannt.
Nach dem Urteil der Luxemburger wird der Finanzminister wohl ein Problem mehr haben. Altersvorsorge, dann aber richtig
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