23. August 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Bezugsrecht und die Steuer
So sehen viele Lebensversicherungsverträge aus: Versicherungsnehmer, der die Police bekommt. Beitragszahler, der die laufenden Beiträge bezahlt. Versicherte Person, der das Geld im Erlebensfall erhält und der Begünstigte, der das Geld im Todesfall (Außzahlung im Todesfall, Todesfall-Leistung) erhält. Danach richtete sich auch die Erbschafts-Steuer aus. Das kann ein und die selbe Person sein, ist aber auch mit mehreren Personen denkbar.
Lebensversicherung als Vorsorge
Die meisten Menschen, welche eine Lebensversicherung abgeschlossen haben oder dieses gedenken zu tun, wollen damit ihre Altersvorsorge zusätzlich absichern. Lebensversicherungsverträge welche vor dem 31.12.2005 abgeschlossen wurden sind steuerfrei bei der Auszahlung. Seit 01.01.2006 muss nun die Kapital-Auszahlung versteuert werden. Durch die Neuregelung der Freibeträge kann nicht generell von der Steuer gesprochen werden, da es auf den jeweiligen Einzelfall ankommt und den persönlichen Steuersatz.
Anders bei der Erbschaftssteuer
Die klassische Erbfolge, Ehepartner, Kinder, Enkelkinder, etc. haben durch die Neuregelung der Erbschaftssteuer höhere Freibeträge als ferne Verwandte oder Bezugsberechtige welche gar nicht mit dem Erblasser verwandt sind. Hier wird in der Erbschaftssteuer nicht die Lebensversicherung im Einzelnen betrachtet sondern das Gesamtvermögen des Verstorbenen welches vererbt wird.
Beispiel: Lebensgefährten / Lebensgefährtin, dieser Personenkreis unterliegt dem persönlichen Steuersatz und hat nur minimale Freibeträge nämlich 20.000 Euro. Bei einer Lebensversicherung von 150.000 Euro würden also 130.000 Euro versteuert werden müssen. 30 Prozent (angenommener persönlicher Steuersatz) aus 130.000 € sind sage und schreibe 39.000 € die an den Fiskus wandern.
Bezugsrecht von Kapitalversicherungen
Das Bezugsrecht in der Kapitalversicherung sollte immer widerruflich eingesetzt werden. So kann das Bezugsrecht verändert werden. Zum Beispiel im Falle eine Scheidung oder Trennung. Wird die Bezugsrechtsänderung "vergessen", so ist die Person begünstigt die im Versicherungsvertrag benannt wurde. Hier sollte die Bezugsberechtigte Person namentlich mit Geburtsdatum benannt sein.
Ob die Lebensversicherung sinnvoll oder nicht ist, lassen wir mal dahingestellt. Wenige Lebensversicherungen erreichen die Endlaufzeit. Lebensversicherungen im Gegenwert von ca. 14 Milliarden Euro wurden 2008 gekündigt. Hier rät der Versicherungsmakler sich vorher zu erkundigen ob eine Verkauf der Kapitalversicherung nicht mehr Geld bringt als eine Kündigung.
Der unabhängige Versicherungsmakler rät: trennen Sie die Risikoversicherungen von den Sparverträgen. Lassen Sie sich die Unterschiede genau erläutern und warum eine Trennung für Sie lukrativer ist als die "Mischverträge".
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