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24. August 2009
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Krankenversicherungspflicht, aber kein Geld
Jetzt hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg klargestellt, dass der Bürger nicht für die Gesetzeslücke verantwortlich zu machen ist. Die Beschlüsse, mit Aktenzeichen L 2 SO 2529/09 Er-B und L 7 SO 2453/09 ER-B, sind am 30. Juni und 8. Juli 2009 veröffentlicht worden. Die Anfechtung gegen diese Beschlüsse ließ das Gericht nicht zu. (Quelle Versicherungsjournal)
Siehe auch: Sozialgericht Gelsenkirchen: Gleichbehandlung für Arbeitslosengeld II Bezieher und die PKV
Menschen in der privaten Krankenversicherung
Ob Selbständige oder Hartz IV Empfänger, viele können Ihren monatlichen Beitrag zur privaten Krankenversicherung nicht mehr aufbringen. Seit dem 01.04.2007 besteht die Pflicht aller Deutschen, krankenversichert zu sein. Aus den unterschiedlichsten Gründen haben ca. 100.000 Deutsche aber keine Krankenversicherung. Oft ist die Unkenntnis Schuld an dieser Misere, da viele Nichtversicherte ihre Rechte nicht kennen. Wehren Sie sich gegen Gesetzes-Willkür und fordern Sie Ihr Recht mit den Experten aus dem Dübbert und Partner Netzwerk ein.
Voraussetzung der Beitrags-Kostenübernahme
Der privat Krankenversicherte muss den günstigsten Tarif bei der privaten Krankenversicherung wählen. Das ist in der Regel der Basistarif. Der Kläger hatte diesen Tarif gewählt, blieb aber trotzdem monatlich auf 200 € sitzen. Die Arbeitslosengeld II Stelle begründete das damit, dass die Zuschüssen zur privaten Krankenversicherung nur die Beiträge in der Höhe erstatten welche eine vergleichbare gesetzliche Krankenkasse kosten würde. Und genau das sahen die Richter des Landessozialgerichts anders.
Gesamte Kosten der PKV bei Hilfsbedürftigkeit
Die Begründung kann so zusammen gefasst werden. Vom Arbeitslosengeld II kann nicht noch der übersteigende Teil, von dem Hilfsbedürftigen, an die private Kranken-Versicherung bezahlt werden. Der Bundesrat hatte schon darauf hingewiesen, diese Gesetzeslücke zu schließen. Es kann nicht sein, dass diese Misere, sprich Gesetzeslücke auf dem Rücken des schwächten Gliedes der Gesellschaft ausgetragen wird.
Der Leistungsträger wurde verurteilt
Der Leistungsträger muss also die Kosten für die private Krankenversicherung in voller Höhe übernehmen. Das auch vor dem Hintergrund, dass der PKV Versicherte oftmals gar keine Möglichkeit mehr hat in die gesetzliche Krankenkasse zurück zukehren. Damit ist der Wortlaut des § 12 Absatz 12 c Satz 6 des Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) nicht mehr anwendbar.
Schlechter Kompromiss der Gesetzgebung
Schon bei der Verabschiedung der Vorlage war dem Gesetzgeber klar, dass den Betroffenen eine Finanzierungslücke in der Krankenversicherung entstehen würde. Trotzdem wurde diese Gesetzeslücke bis heute nicht geschlossen und somit das Problem gelöst.
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