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Gesundheitsreform die Fragen

Wie bin ich im Ausland, bei einem längeren beruflichem oder privatem Aufenthalt oder als Student (länger als 6 Wochen) Kranken versichert? Diese Frage muss vor Auslands-Antritt dringend abgeklärt werden.

Das positive der Gesundheitsreform

Mit der Einführung der Krankenversicherungspflicht muss jeder Deutsche krankenversichert sein. Oftmals war das Problem, wenn ein länger Auslandsaufenthalt vorlag, dass der Rückkehrer keinen Krankenversicherungs-Schutz mehr hatte. Das hat die Krankenversicherungspflicht mit der Gesundheitsreform geändert.

Siehe auch: Finanzen und Elterngeld im Ausland

Rückkehrer aus dem Ausland

Das Problem war bislang, dass den Auslandsrückkehrern nur die private Krankenversicherung, als einzigste Möglichkeit übrigblieb, um überhaupt eine Krankenversicherung zu bekommen. Das weitaus größere Problem stellt sich aber bei den Gesundheitsfragen und dem Alter. Entweder waren die Beiträge (je nach Alter (fast) nicht bezahlbar oder der Gesundheitszustand war nicht mehr versicherbar oder beides traf zu. Die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse war verwehrt, weil die Vorversicherungszeiten nicht erfüllt waren, bzw. nicht mehr greifen.

Durch die Gesundheitsreform

hat nun jeder das Recht in die Krankenversicherung, Krankenkasse zurück zukehren in der er letztmalig also zuletzt, vor dem Auslandsaufenthalt, versichert war. In die Gesetzlich wenn diese Kasse der letzte Versicherer war. Die Private, hier ohne Gesundheitsfragen im Basistarif, muss Sie ebenfalls wieder aufnehmen.

Es gibt noch einen andere Möglichkeit bei den Privaten, vor der Aufhebung der privaten Krankenversicherung können Sie eine Anwartschaftsversicherung abschließen. Diese Anwartschaftsversicherung sichert Ihnen das erste Eintrittsalter und den ersten Gesundheitszustand. Dafür müssen gesonderte Beiträge entrichtet werden.

Für Rückkehrer ist es hilfreich das Sie nachweisen können wie Sie im Ausland Krankenversichert waren, sonst kann es durchaus sein, dass die gesetzliche Krankenkasse die Beiträge seit dem letzten Ausscheiden nachfordern.

Was ist nun in der KV zu beachten

Es ist erstmal gleichgültig ob Sie privat oder geschäftlich für längere Zeit ins Ausland gehen. Lassen Sie auf jeden Fall Ihren Krankenversicherungsschutz vom Versicherungsmakler vorher abklären. Greift für gesetzlich Kranken-Versicherte in dem Land in das Sie gehen über das Sozialversicherungsabkommen und ist das für Ihre Wünsche ausreichend. Die normale Auslandsreisekrankenversicherung beinhaltet nur Aufenthalte von 6 Wochen maximal. Aber auch in der Privaten müssen Fristen und Länge des Auslandsaufenthaltes beachtet werden. Siehe auch: Krankenzusatzversicherungen sinnvoll oder sinnlos.

Sind Sie über den Arbeitgeber im Ausland

muss vorher ebenfalls mit der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung der Versicherungsschutz abgeklärt werden. Melden Sie sich in Deutschland gänzlich ab, können Sie sich im Gastland versichern, dass muss aber genauestens überlegt und durchdacht sein. Auch die Kostenfrage und Kostenübernahme, falls Sie im ehemaligen Heimatland Deutschland, Leistungen beanspruchen wollen oder müssen.

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