01. September 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Lebensversicherung
Auszahlung an den Falschen
Wer die Police der Lebensversicherung hat, der bekommt das Geld. So einfach ist das. Die Deutschen gehen mit Ihren Versicherungspolicen zu sorglos um. In falschen Händen kann das richtig teuer werden, bis zum totalen Verlust für den eigentlichen Besitzers der Kapitalversicherung.
Tip vom Versicherungsmakler: ist Ihnen Ihre Versicherungspolice abhanden gekommen, fordern Sie bei der Versicherungsgesellschaft mit einer Verlusterklärung, einen neue Police an. Somit verliert Ihre alte Versicherungspolice ihre Gültigkeit und kann nicht von Dritten missbraucht werden.
Siehe auch: Blogs, Empfehlungen, Halbwissen
Siehe auch: Versicherungsdokumente, was ist das
Die Lebensversicherung
Fakt ist, der Überbringer der Lebensversicherungspolice kann das Geld auch ausbezahlt bekommen. Gleiches gilt für die "vergessene Bezugsrechtsänderung". Sorglosigkeit oder "vergessen" kann für den eigentlichen Inhaber des Versicherungsguthabens schwerwiegende finanziell Folgen haben. Ist das Geld erstmal weg, also ausbezahlt, wird es schwer werden nachträglich an die Versicherungssumme zu kommen.
Der Versicherungsmakler
Versicherungspolicen mit Kapitalinhalt gehören zum Versicherungsnehmer und nicht in die Hände von Versicherungsmaklern. Denn selbst wenn Ihre Unterschrift gefälscht wurde, hier war es der Versicherungsmakler, so handelt die Versicherung bei der Auszahlung ordnungsgemäß. So das BGH. Will der Versicherungsnehmer nun an sein Geld kommen, muss er den Versicherungsmakler verklagen. Hier greift auch kein Vermögensschadenversicherung, weil der Versicherungsmakler a) eine Straftat begangen hat und b) weil Vorsatz.
Seien Sie misstrauisch
wenn Ihr Versicherungsmakler Versicherungspolicen oder Kontovollmachten von Ihnen will. Egal wie man es dreht und wendet, eine logische Erklärung gibt es dafür nicht. Mit anderen Worten, dass lässt nichts gutes ahnen. Mit einer Kontovollmacht kann der Bevollmächtigte auf Ihrem Konto schalten und walten wie er möchte. Also auch komplett leer räumen. Gleiches gilt auch für Policen von Kapitalversicherungen. Wollen Sie diese sicher aufbewahren, ein Bankschließfach ist billiger als eine an den Falschen ausbezahlt Versicherungssumme. Der Klageweg dürfte in solchen Fällen "überflüssig" und aussichtslos sein, da beim Beklagten meisten nicht zu holen ist.
DAS Netzwerk Dübbert & Partner
kann Ihnen im Schadensfall die richtigen Anwälte nennen. Die unabhängigen Versicherungsmakler im
DAS Netzwerk Dübbert & Partner werden Ihnen immer die Originalpolicen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft zuschicken lassen. Und eine Kontovollmacht werden wir nie von Ihnen verlangen.
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