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(Fortsetzungsreihe 3)

3. Investmentfonds und Insolvenzschutz

Autor: Dr. Harald Koch

Rechtlich und in der Praxis so gehandhabt bieten Investmentfonds Insolvenzschutz.

„Als Sondervermögen sind Investmentfonds absolut konkurssicher. Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass im Fall einer Insolvenz der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotgesellschaft das Sondervermögen nicht in die Konkursmasse eingeht, sondern eigenständig erhalten bleibt. Dies bedeutet, dass das Vermögen der Anleger nicht von der wirtschaftlichen Situation der Investmentgesellschaft oder der verwahrenden Depotbank abhängt.

Je nach Investitionsschwerpunkt unterliegen Investmentfonds den Risiken der Märkte, in die sie investieren. Daher kann es zu Wertminderungen kommen. Dieses Risiko ist allerdings von einem Insolvenzrisiko deutlich zu unterscheiden.“ Anleger in Investmentfonds sind also „vor dem Insolvenzrisiko des Anbieters geschützt.“ (5) (6)

Autor und verantwortlich für den Artikel: Dr. Harald Koch

Literatur:

(1) BVI. Investment-Informationen. Fkft./M. 02.03.2009

(2) BVI. Investment-Informationen. Fkft./M. 12.08.2009

(3) Börse von A bis Z. Hrsg.: Deutsche Börse AG. Fkft./M. 2007, S. 72

(4) Ich und mein Fonds. Bausteine für ein besseres Leben: Geldanlage mit

Investmentfonds.

Bundesverband Investment und Asset Management e.V. (Hrsg.), S.11

ISBN: 978-3-937790-22-0

(5) Hervorh. – H.K.)

(6) BVI. Investmentfonds bieten Insolvenzschutz. Infoblatt v. 13.08.2008,

S.1 u. 2 (jeweils aktuell unter www.bvi.de)

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