Versicherungsprüfung durch Experten: kostenlos, leistungsorientiert, beitragsoptimal.

Benutzerbewertung: / 0
SchwachPerfekt 

Dübbert & Partner, DAS NETZWERK, Kontaktformular,

DAS Netzwerk Dübbert & Partner

Sie können aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln? Sie wollen sich selbstständig machen? Sie haben Fragen zu Ihrer Renteninformation oder Ihrem Rentenbescheid? Sie wollen endlich Ordnung in Ihre Versicherungsunterlagen bringen und auf dem neusten Stand sein?

Überflüssige Versicherungen los werden oder zu hohe Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen und aktuelle Versicherungen für Ihre gesicherte Zukunft abschließen?

Die Experten aus Dübbert & Partner DAS Netzwerk, Fachbereiche, erledigen das für Sie.

Zum Kontaktformular, den Zukunft braucht Sicherheit

Rechengrößen 2010 in der Sozialversicherung

Vorläufige Zahlen der Jahresentgeltgrenzen und der Beitragsbemessungsgrenzen für 2010. am Freitag 27.11.2009 vom Bundestrat bestätigt.

Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung

jährlich: 49.950,00 € - monatlich 4.162,50 €

Besondere Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung und Pflegeversicherung (Arbeitnehmer, die bereits am 31.12.2002 versicherungsfrei waren)

jährlich: 45.000,00 € - monatlich 3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Krankenversicherung:

jährlich 45.000 €, monatlich: 3.750,00 €

Beitragsbemessungsgrenze Renten- und Arbeitslosenversicherung:

alte Bundesländer monatlich 5.500,00 €

alte Bundesländer jährlich 66.000,00 €

neue Bundesländer monatlich 4.650,00 €

neue Bundesländer jährlich 55.800,00 €

Bezugsgröße

Bezugsgröße monatlich (West) 2.555,00 €

Bezugsgröße jährlich (West) 30.660,00 €

Bezugsgröße monatlich (Ost) 2.170,00 €

Bezugsgröße jährlich (Ost) 26.040,00 €

Geringfügig Beschäftigte bundeseinheitlich 400,00 €

Geringverdienergrenze bundeseinheitlich 325,00 €

Beitragssätze Sozialversicherung bundeseinheitlich:

Pflegeversicherung: 1,95%, Kinderlosenzuschlag 0,25%

Rentenversicherung: 19.9%

Arbeitslosenversicherung: 2,8%

Krankenversicherung: seit 2009 ist mit Einführung des Gesundheitsfonds, der Kassensatz bundeseinheitlich, bei allen gesetzlichen Kassen identisch

* allgemeiner Beitragssatz: 14,3%, Sonderbeitrag 0,9% (gesamt: 14,9%)

* ermäßigter Beitragssatz: 13,4%, Sonderbeitrag 0,9% (gesamt: 14,0%)

DAS Netzwerk Dübbert & Partner. Wir sind bundesweit für Sie mit den von Ihnen gewünschten Experten tätig über das Kontaktformular.

Share this post



Weitere Artikel

Experten-Fachbereiche

 Dübbert&Partner             mehr Info

                 mehr Info

  mehr Info

 

                                                      mehr Info

Who's Online

Wir haben 16 Gäste online