03. Oktober 2009
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Versicherungen -
Finanzen
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Rentner und das Finanzamt
Autor: Doris Dübbert. Seit den 01.Oktober 2009 werden die Rentner vom Finanzamt geprüft. 4 Jahre rückwärts, also bis einschließlich ins Jahr 2005 muss der Rentner seine Einkommen offen legen.
Siehe auch: "Rentenkürzung von 63 auf 43 Prozent"
1,3 Millionen Rentner sind betroffen
Jetzt, nach der Bundestagswahl, werden die Steuerbescheide von den Finanzämtern an die Rentner verschickt. Nun drohen Nachzahlungen. Denn eben diese 1,3 Millionen Rentner haben Ihre Einkünfte nicht freiwillig bei den Finanzämtern gemeldet. Zeit dazu wäre gewesen. Die Ankündigung der Finanzämter ist seit letztem Jahr bekannt.
Siehe auch: Arbeiten mit Rentenbezug
Das Finanzamt erhält vollen Einblick
Unwissenheit schützt nicht vor der Steuererklärung. Das Bundeszentralamt für Steuern hat die Rententräger angewiesen die Renteninformationen an die Finanzämter zuschicken. Somit erhält das zuständige Finanzamt Einblick in alle Renten die der Rentenempfänger erhält. Dazu kommen noch die Einnahmen aus Vermietung, Verpachtung, Zinsen, etc. Besteuerung der Renten, schrittweise Anhebung
Viele Rentner sind unwissend
So bemängelt der Bund der Steuerzahler das die Rentner von der Bundesregierung und den Rententrägern nicht ausreichend aufgeklärt wurde. So verlangt der Bund der Steuerzahler eine "Amnestie" für die Rentner welche weniger als 500 € nachbezahle müssten, also einen Erlass der Steuerschuld. Und weiter der Bund der Steuerzahler, es kann nicht angehen dass diese uninformierten Rentner nun als Steuerhinterzieher kriminalisiert werden.
Ca. 3,3 Millionen Rentner
sind Steuerpflichtig. 1,3 Millionen mehr als vor der 2005. ab wann muss die Rente versteuert werden? Seit 2005 muss mindestens 50 Prozent der Rente versteuert werden. Aber auch für Rentner gilt der übliche Steuergrundfreibetrag von (2008) 7.668 € für Alleinstehende und 15.329 € im Jahr. Pro Monat sind das für einen Alleinstehenden Rentner 1.500 €. Darüber hinaus muss also versteuert werden. Ca. 850.000 Rentner erhalten mehr Rente als diese 1.500 €. Zum Beispiel dazukommende Betriebsrenten.
Siehe auch: wichtige steuerliche Veränderung 2010
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