09. Oktober 2009
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Versicherungen -
Finanzen
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Honorar des zertifizierten Rentenberaters
Autor: Doris Dübbert
Rentenberater sind freiberuflich tätig. Zuständig sind die zertifizierten Rentenberater für die gesamten Anliegen der Sozialversicherungen.
Da währen: die gesetzliche Rentenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung und die gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaften. Rentenberater helfen durch der Dschungel der Sozialversicherungen.
Bezahlung des Rentenberaters
(Abweichungen bei den einzelnen Rentenberatern sind möglich) Grundsätzlich gilt, wie Rechtsanwälte und Steuerberater sind Rentenberater gegen Gebühr tätig. Der Maßstab der Gebührenordnung ist die Rechtsanwaltsvergütungsordnung (RVG)
Gebührenfestsetzung
Folgende Unterschiede und Kriterien in der Gebührenfestsetzung sind zu beachten.
1.) Die Beratung erstmalig.
2.) Die außergewöhnliche Tätigkeiten, wie Antragstellungen zu Leistungen, Überprüfung von Bescheiden, etc.
3.) Das Widerspruchsverfahren.
4.) die Vertretung im sozialgerichtlichen Verfahren und landes-sozialgerichtlichen Verfahren.
Umsatzsteuer und sonstige Gebühren
Auch hier sind 19 Prozent an Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Für Porto und Telefon stellen die meisten Rentenberater eine Pauschale von 20 € in Rechnung. (kann von Rentenberater zu Rentenberater abweichend sein).
Die Honorarvereinbarung
Die zertifizierte Rentenberater stellen und erläutern, im Interesse von Transparenz und Übersichtlichkeit der Honorarvereinbarung, beim Erstgespräch die Kosten für Ihre Tätigkeit klar da. Diese Honorarvereinbarung wird schriftlich fixiert. Somit hat der Mandant die Sicherheit das keine "versteckten" Kosten anfallen. Im übrigen wird der Rentenberater immer mit Ihnen im Gespräch bleiben sollte sich unvorhergesehen etwas verändern.
Warum überhaupt ein Rentenberater
Aus neusten Meldungen wurde wieder einmal bewiesen "10.000ende falscher Rentenbescheide" , aus den unterschiedlichsten Gründen, eben doch fehlerhaft sind. Rentenkontenklärung und Rentenkontenprüfung muss also vor Renteneintritt beginnen. Vorher schlau gemacht, erspart hinterher eine falsch berechnet Rente.
Aber auch die andern Sozialversicherungen haben so ihre Tücken. Nehmen sie nur die gesetzliche Pflegeversicherung und die Einstufungen zu den einzelnen Pflegestufen.
Leistungen der Krankenkassen oder eben auch die Ablehnungen von Leistungen.
Auch die gesetzliche Unfallversicherung / Berufsgenossenschaft zählt zu den eher anfälligen Streitpunkten in den gesetzlichen Versicherungen.
Das Sozialgesetzbuch (SGB) umfasst zwischenzeitlich 12 Bände. Von I bis XII plus diverse Kommentierungen und Auslegungen. Hier blickt wirklich nur noch der Sozialversicherungs-Experte, die Rentenberater durch.
Anmerkung: haben Sie eine Rechtsschutzversicherung in der der "Sozialversicherungsrechtsschutz miteingeschlossen ist", wäre das für die Rentenbrater hilfreich und könnte Ihnen als Mandant Kosten ersparen.
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