25. Oktober 2009
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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Historie der GKVen
Erst im Jahr 2005 wurde die Trennung von Arbeitern und Angestellten, vom Status her, aufgehoben. Berufsspezifisch wurden bis zur Öffnung der gesetzlichen Krankenkassen Arbeiter und Angestellte bestimmte gesetzlichen Krankenkassen zugewiesen. Bereits 1996 öffneten sich die (meisten) gesetzlichen Krankenkassen. Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen und Ersatzkassen für alle Berufstätigen. Alle diese Krankenkassen unterliegen den gesetzlichen Bedingungen der GKV.
Siehe auch: GKV, geregelt im (Sozialgesetzbuch) SGB V
Siehe auch: Pflegeversicherung, geregelt im (Sozialgesetzbuch) SGB XI
Siehe auch: die Sozialversicherung von Bismarck bis Wohn-Riester
Wechsel von eine GKV zur Anderen
Eine Fülle an Krankenkassen standen dem Berufstätigen somit zur Verfügung. Neu Betriebskrankenkassen stiegen mit weit geringeren Versicherungsbeiträgen, als sie etablierten Krankenkassen, am Kranken-Versicherungsmarkt ein. Eine Welle der Kündigungen von einer Krankenkasse zur nächsten Krankenkasse war die Folge. Bis zum Gesundheitsfonds im Jahr 2009 hatte so jede Krankenkasse ihren eigenen Beitragssatz. Jetzt liegt der bundeseinheitliche Beitragssatz aller GKVen bei 14,9 Prozent. Allerdings soll mit der neuen Regierung CDU, CSU und FDP zwar der Gesundheitsfonds bleiben aber die Beitragsätze sollen neu überdacht werden.
Seit dem 01.01.2009 besteht die Pflicht zur Krankenversicherung. Das bedeutet, jeder Bürger muss nachweisen das er kranken versichert ist, egal ob in einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder in der gesetzlichen Krankenkasse (GKV).
Siehe auch: GKV, 8 Euro, 12 Euro, 37,50 Euro mal 10 Millionen
Was ist eine Ersatzkasse
Im Ursprung waren die Ersatzkassen eine Zuordnung von Berufstätigen, welche keiner genauen Berufszugehörigkeit zugeordnet werden konnten. Noch heute sind etwa die Hälfte aller gesetzliche Versicherten in diese Ersatzkassen versichert. Zu den Ersatzkassen zählen: die DAK, die Barmer, Gmünder (GEK), die HEK, die HKK, die KKH, die Hamburg Münchner Ersatzkasse, die Techniker (TK) und die Knappschaft. Zur Zeit gibt es 9 Ersatzkassen.
Die Innungskrankenkassen
insgesamt zählt man zur Zeit 15 Innungskrankenkassen (IKK) Da wären die IKKen Baden-Württemberg und Hessen, Brandenburg und Berlin, die BIG, "gesundplus", Hamburg, die IKKen Nord, Nordheim, Sachsen, Südwest-Direkt, Südwest Plus, Thüringen, IKK-Direkt, numIKK und die Vereinigte IKK.
Allgemeine Ortskrankenkassen
im Moment zählen wir 15 AOKen. Was besagt, das jedes Bundesland seine "eigene" AOK besitzt. Bis zum Gesundheitsfonds hatten auch die einzelnen AOKen ihre eigenen, individuellen Beitragssätze, will heißen, jedes Bundesland hatte einen anderen Beitragssatz. Dazu kommt noch der Bundesverband der AOK.
Die Betriebskrankenkassen
169 Betriebskrankenkassen sind zur Zeit am Markt. Ein Teil von diese Betriebskrankenkassen sind nur Regional geöffnet. So kann es also sein, dass wer nicht im Öffnungsgebiet wohnt oder der Arbeitgeber in einem anderen Bundesland ansässig ist, eine Versicherung in dieser speziellen Betriebskrankenkasse nicht möglich ist.
Künstlersozialkasse und Landwirtschaftliche
Diese beiden Krankenkassen belegen einen Sonderstaus, da sie nur diesen beiden Berufsgruppen vorbehalten sind.
Zusammengefasst: 210 GKVen
Hier den Überblick zu behalten dürfte schwer sein. Durch den "Einheitsbeitrag" (Ausnahme: Künstlersozialkasse und die Landwirtschaftliche Krankenkasse) kann nur die Leistung der einzelnen gesetzlichen Krankenkassen verglichen werden. Allerdings sind ca. 95 Prozent im Leistungskatalog der Gesetzlichen festgeschrieben. So wird durch Bonusprogramme und mehr oder weniger sinnbringende Angebote, für alle möglichen Zielgruppen, versucht neue Kunden zu gewinnen. Mit einer Frist von 18 Monaten kann jeder gesetzlich Versicherte seine Krankenkasse wechseln.
Alternative zu GKV, die PKV
Es gibt ca. 50 Gesellschafften welche eine private Krankenversicherung anbietet. Die Tarifvielfalt ist allerdings weit aus größer. Hier kann der PKV-Spezialist bei der Auswahl, des persönlichen Versicherungsbedarfs, wertvolle Dienste leisten. Noch müssen Sie 3 Jahre in Folge über der Beitragsbemessungsgrenze (Änderung alle Jahre durch die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze) verdienen um in die private Krankenversicherung wechseln zu können. Die neue Regierung will diese Wechselzeit auf ein Jahr verkürzen.
Siehe auch: GKV, 8 € mal 10 Millionen
Siehe auch: Private Krankenversicherung, die Berücksichtigung bei der Steuer
Fragen zum Wechsel von der
GKV zur PKV
beantwortet der PKV-Spezialist im DAS Netzwerk Dübbert & Partner
Siehe auch: Onlinekonferenz, Versicherungstarife in der PKV in Echtzeit vergleichen.
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