26. Oktober 2009
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Versicherungen -
Vorsorge
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Vorteile der betrieblichen Altersvorsorge
Der lukrativste Vorteil besteht wohl darin, dass die betriebliche Altersvorsorge während der Ansparzeit, steuerfrei und sozialversicherungsfrei ist. Erst im Leistungsbezug fallen die Steuern an. Die sogenannte nach gelagerte Besteuerung.
Der Arbeitgeber muss seinen Mitarbeitern eine bAV anbieten.
5 Wahlmöglichkeiten für den Arbeitgeber
Zählt man die Zeitwertkontenmolle noch dazu, so ergeben sich 6 Möglichkeiten. Die am meisten gewählte Form der bAV dürfte die Direktversicherung sein. Daneben existieren die Direktzusage, die Pensionsfonds, die Unterstützungskasse und die Pensionskasse. Dem Arbeitgeber obliegt es den Durchführungsweg zu wählen. Der Arbeitnehmer hat hier kein Wahlrecht.
Die Direktversicherung
Auch bekannt als Barlohnumwandlung oder Gehaltsumwandlung. Bis zu 2.592 € kann der Arbeitnehmer jährlich von seinem Bruttogehalt steuerfrei und sozialversicherungsfrei ansparen. Monatlich 2010 sind das 206 € plus Sonderzahlung. Garantiert sind der Garantiezins, zur Zeit 2,25 Prozent und die Überschussbeteiligung. Wechselt der Arbeitnehmer den Arbeitgeber, kann die bAV mitgenommen werden.
Die Direktzusage
Aus dem Unternehmensvermögen sagt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer Leistungen zu. Dazu muss das Unternehmen Rückstellungen bilden. Über einen Rückversicherer kann das Unternehmen diese Zusagen rückdecken. Das Unternehmen haftet für diese Direktzusagen mit dem Betriebsvermögen. Die Anlagen sind für den Arbeitgeber frei wählbar. Auch hier gilt bis 2.592 € sind Diese sozialversicherungsfrei und steuerfrei. Darüber hinaus sind sie weiter steuerfrei.
Der Pensionsfonds
Bei dieser Anlageform ist lediglich das eingezahlte Kapital garantiert. Fondsverwaltungen legen das Geld am Markt frei an. Da die Chancen auf höhere Renditen gegeben ist, ist auch eine Nullverzinsung möglich. Für den Arbeitnehmer gilt, das ebenfalls 2.592 € pro Jahr steuerfrei und sozialabgabenfrei angelegt werden können.
Die Unterstützungskasse
Auch hier gibt es keine Anlagevorschriften. Aus Sicherheitsgründen kann diese Unterstützungskasse ebenfalls rückgedeckt werden. Die sogenannte rückgedeckte U-Kasse. Die Höhe der Umwandlung ist steuerfrei und bis 2.592 € pro Jahr ebenfalls sozialversicherungsfrei. Unterstützungskassen sich rechtlich gesehen eigenständig und werden von einem oder mehreren Unternehmen getragen.
Die Pensionskasse
Die Anlageformen sind meistens, aus der Haftung heraus, eher konservativ. Das Geld wird in festverzinsliche Anlagen eingezahlt. Somit werden Pensionsfonds von Versicherungen oder Unternehmen eingerichtet. 2.592 € pro Jahr sind auch in dieser bAV für den Arbeitnehmer steuerfrei und sozialversicherungsfrei anzulegen.
Das Zeitwertkontenmodell
Diese Zeitwertkontenmodelle, Wertkonten, Arbeitszeitkonten, gehören nicht ganz in die betriebliche Altersvorsorge, da kein Bruttogehalt umgewandelt wird. Vielmehr werden Überstunden geltwert angesammelt und kann dann in schlechteren Auftragslagen "abgefeiert" werden. Zeitwertkonten sind clever und Insolvenz sicher. Bei einem Arbeitgeberwechsel muss der neue Arbeitgeber damit einverstanden sein diese Wertkonten zu übernehmen. Ansonsten kann das Zeitwertkonto beim Rententräger gutgeschrieben werden.
bAV, ein breites Feld
Die Experten der betrieblichen Altersvorsorge beraten in allen Durchführungswegen und machen so die betriebliche Altersvorsorge für den Arbeitgeber rechtssicher. Ebenfalls ein breites Feld in den Zusagen sind die Versorgungen von Geschäftsführern und Gesellschaftern. Die Zusagen sollte einer ständigen Überprüfung unterliegen um Unterdeckungen zu vermeiden.
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