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Der MDK, ein Besuch mit Folgen

Die Einteilung in Pflegestufen ist für viele Familienangehörige und für die Betroffenen ein Buch mit sieben Siegeln. Kaum ein Angehöriger oder Betroffener weiß um die möglichen Folgen eines solchen Besuchs vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse (MDK).

Der Pflege-Katalog

wonach die Pflegestufe bemessen wird ist aber durchaus überschaubar. Haben sie für sich oder einen Angehörigen einen Antrag auf Leistungen aus der Pflegeversicherung gestellt, so rückt der MDK an.  Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung ist ausschlaggebend für die Einstufung der Pflegestufen.

Der MDK muss sich anmelden

Immerhin trifft Sie der Besuch des MDK nicht unangemeldet. Mit einer Vorankündigung von einer Woche meldet sich der MDK an. So haben Sie und der Pflegebedürftige die Möglichkeit sich auf den Besuch vor zu bereiten. Diese Vorbereitung auf den Besuch des MDK ist von äußerster Wichtigkeit. Eine gute Vorbereitung ist für beide Seiten Nerven und Zeit sparend.

Führen Sie ein Pflegetagebuch

Es ist zu empfehlen, dass sie ein bis zwei Wochen vorher ein Pflege-Tagebuch führen. Darin sollten sie alles schriftlich festhalten und notieren was sie an dem zu Pflegenden verrichten. Auch wenn es ihnen persönlich nichtig erscheint und Sie es möglicherweise für selbstverständlich halten, schreiben Sie alle Verrichtungen penibel auf. Lieber zu viel aufgeschrieben als was vergessen.

Besonders sollten sie die Zeit für die Verrichtung festhalten und zwar minutiös. Zum Beispiel; Hilfe beim Essen, den Gang zur Toilette, Körperpflege, etc. Bedenken Sie immer, der Gutachter des MDK stellt sehr gezielte und konkrete Fragen.

Vorbereitung zum MDK Besuch

Sie sollten darauf vorbereitet sein. Halten sie alle Unterlagen von Ärzten, Gutachtern, Reha-Befunde, Sozialleistungsträgern, Pflegediensten, etc. bereit, alles kann entscheidet sein und damit helfen die richtige Pflegestufe zu erhalten. Sie sollten sich auf den Besuch des Medizinisch Technischen Dienstes akribisch vorbereiten und soweit möglich auch den Pflegebedürftigen.

Das ist sehr wichtig, viele Patienten zeigen sich, wenn der MDK kommt von ihrer "Schokoladenseite". Gerade ältere Menschen wollen ihre Hilfsbedürftigkeit nicht zur „Schau“ stellen und erzählen was sie alles noch alleine verrichten können.

Lassen Sie den MDK mit dem Patienten nicht alleine

Stehen Sie immer und zu allen Fragen mit den vorbereiteten Antworten und dem Pflegetagebuch parat. Hier ist gute Vorbereitung alles. Der Patient muss nicht den Helden "vortäuschen". Kommt es doch zu Missverständnissen und Sie sind mit der Einstufung nicht einverstanden, so haben Sie 4 Wochen zeit gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen.

Dann muss die Pflegebedürftigkeit und die Pflegestufe neu geprüft werden. Das geht oft nicht ohne den Fachmann. Die Rentenberater leisten im Widerspruchsverfahren wertvolle Hilfe. 

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