05. November 2009
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Versicherungen -
Krankenversicherung
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2,25 Millionen Pflegegeld-Empfänger
Autor: H.Göpfert
Von diesen 2,25 Millionen Pflegegeld-Empfängern sind 2,1 Millionen Pflegebedürftig. Zirka 1,5 Millionen Pflegebedürftige werden zu hause von Angehörigen oder von ambulanten Pflegediensten versorgt. Tendenz steigend. Das Pflegegeld wird zum 01.01.2010 erhöht
Siehe auch: "jeder Zweite ein Pflegefall"
Die Pflegestufen
Unterschieden wird in 3 Pflegestufen. Pflegestufe 1, erhebliche Pflegebedürftigkeit, Pflegestufe 2, schwere Pflegebedürftigkeit und Pflegestufe 3, schwerste Pflegebedürftigkeit. Danach richten sich die Leistungen der Pflegekassen aus.
Siehe auch: Pflegestufen und die finanziellen Leistungen der Pflegekassen
Der MDK
Der Medizinische Dienst der Krankenkassen prüft die Pflegebedürftigkeit und stuft, je nach schwere der Pflegebedürftigkeit, die jeweiligen Pflegestufen ein. Diese Einstufung in die Pflegestufe ist veränderlich. Das bedeutet, dass sich nach gesundheitlichen Veränderungen des zu Pflegenden, die Pflegestufen veränderbar sind. So prüft der MDK die Bedürftigkeit immer wieder neu.
Achtung: Der MDK (medizinische Dienst der Krankenkassen) muss sich vorher anmelden. Er darf also nicht unangemeldet erscheinen. Sie können gegen die Einstufung der Pflegestufe Widerspruch einlegen. Die zertifizierten Rentenberater übernehmen für Sie das Widerspruchsverfahren.
Siehe auch: „wenn der MDK klingelt“
Zusatzbeiträge Pflegeversicherung
Die neue Regierung plant eine „Riester Pflegeversicherung“. Aber, nicht wie in der Riester Rente oder Wohn Riester freiwillig, sonder als Muss. So soll zu der schon bestehenden Pflegeversicherung eine kapitalgedeckte Pflegeversicherung neu eingeführt werden. Der Ausgangspunkt zu dieser Zusatzpflegeversicherung ist, dass die Pflegekassen die finanziellen Leistungen nicht mehr vollständig erbringen können.
Siehe auch: Elternunterhalt
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