10. November 2009
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Versicherungen -
Finanzen
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Andere Versicherungen
Im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen können somit Beiträge zur Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung und Beiträge zur Rentenversicherung und Lebensversicherung Steuer mindernd geltend gemacht werden. Allerdings sind hier Höchstbeträge zu beachten und nicht jede private Rentenversicherung und Lebensversicherung macht sich steuerlich bemerkbar. Eine generelle Aussage zu den steuerlichen Auswirkungen zu den oben genannten Vorsorgeversicherung kann nicht gemacht werden, da diese im Einzelfall unterschiedlich betrachtet werden müssen. Der Status des Steuerpflichtigen spielt hier eine besondere Rolle. Zum Beispiel: Selbständiger, Beamter, Beihilfeberechtigter, Angestellter oder Rentner. Einen besonderen Status nehmen die Beitragszahler der Künstlersozialkasse ein, also Künstler und Publizisten..
Neue Steuerklasse
Den wenigsten dürfe bekannt sein, dass 2010 ein neue Steuerklasse eingeführt wird. Die Steuerklasse IV plus Faktor. Da Problem war bisher, das Ehegatten die beide berufstätig sind, nur zwischen den Kombinationen der Steuerklassen III/V und IV/IV wählen konnten. Belastet war der Ehegatte mit Steuerklasse V, da ihn die Steuer am härtesten traf. Meistens war das der Ehepartner der weniger als der andere verdienste. Bei der Kombination IV/IV ist man davon ausgegangen das beide Ehepartner in etwa gleiches Bruttoeinkommen hatten. Die neue Steuerklasse IV plus Faktor soll dem geringer verdienenden so eine bessere Steuergerechtigkeit bringen.
Damit steht dem weniger verdienenden Ehepartner auch die persönliche Berücksichtigung des Grundfreibetrags und der Versorgungspauschale zu. Berufstätige Ehepaare können gegen Vorlage beider Steuerkarten beim Finanzamt die neue Steuerklassenkombination eintragen lassen. Die neuen Lohnsteuerkarten wurden bereits verschickt. Prüfen Sie ob diese Steuerklassenkombination für Sie interessant sein kann. Denken Sie auch dran das mögliche Freibeträge auf der Lohnsteuerkarte mit eingetragen werden.
Mehr Kindesunterhalt
Für Väter und Mütter ist im Kindesunterhalt die Düsseldorfer Tabelle 2010 ausschlaggebend. 13 Prozent mehr Unterhalt für Scheidungskinder und Trennungskinder. Bewirkt hat diese Anhebung der höhere Kinderfreibetrag. Das dürfte die höchste Anhebung im Unterhalt für Kinder sein die es je gab.
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