13. November 2009
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Versicherungen -
Finanzen
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zu Frage 7
7.) Bestehen bestimmte Beteiligungen von Versicherungen, Banken oder anderen Gesellschaften an ihrem Unternehmen oder besitzt das Unternehmen das Sie vertreten Anteile an bestimmten Gesellschaften, wenn ja zu wie viel Prozent?
Die Frage der Beteiligungen wurde bereits angesprochen. Klar ist: besitzen Versicherungen Anteile an einem Vertrieb, so werden sie es schon zu steuern wissen, dass bevorzugt ihre Produkte abgesetzt werden. Beteiligungen über 10 % müssen meines Wissens in der sogenannte Erstinformation ausgewiesen werden. Sie können aber davon ausgehen, dass auch bei darunterliegenden Beteiligungsverhältnissen die Produkte von sog. privilegierten Partnern eher angeboten werden, egal wie viele Versicherungen der Vermittler darüber hinaus auch noch vermitteln kann. Beim Versicherungsvertreter und beim Bankangestellten wissen sie wenigstens, woran sie sind und dürfen auch nicht mehr erwarten. Unabhängigkeit ist hier nicht gegeben.
Mit kaum einem Begriff ist aber so viel Schindluder getrieben worden, wie mit dem der „Unabhängigkeit“, insbesondere von den Allfinanzvertrieben. Die Heuchelei und Dreistigkeit ist kaum mehr auszuhalten. Ein Trost ist es, wenn sich die Vertriebe diesbezüglich bereits gegenseitig verklagen (wobei hier zumeist Stellvertreterkriege für alte offene Rechnungen ausgefochten werden). Ein Vertreter einer guten Versicherung kann vielleicht ein besseres Produkt anbieten als ein Pseudo-Makler, der einem das Produkt einer hauseigenen Versicherung andreht, die nichts taugt, deren Produkt er aber angeblich aus mehreren Unternehmen ausgewählt hat. Um so wichtiger ist der nachfolgende Punkt.
zu Frage 8
8.) Was sind ihre Kriterien und Hilfsmittel bei der Auswahl von Finanzprodukten: Ratings, Vergleichssoftware, Erfahrung, Vorgaben und wie frei sind Sie bei dieser Auswahl?
Wem eine Auswahl wichtig ist, der sollte deshalb auf objektivierbare Kriterien achten: Das Preis-Leistungs-Verhältnis, Ratings, Prozessquote, Regulierungs- und Kulanzbereitschaft, Solidität der Bilanz, Tarif- und Leistungsvergleiche usw. Ein guter Berater wird ihnen entsprechende Nachweise vorlegen. Wenn man immer wieder die Begriffe Best-Select-Verfahren oder Best-Advice-Prinzip liest, sollte man sich bewusst sein, dass es sich dabei um gut gemeinte Anglizismen und Absichtserklärungen handelt, die für das deutsche Rechtssystem keinerlei Relevanz haben. So zählen auch hier nur die Taten und nicht die Worte.
Einige Sachen sollten sich von selbst verstehen: weder gibt eine große Rendite ohne Risiko noch gibt es beste Qualität zu geringstem Preis. Ich erwähne diese Gemeinplätze nur, weil das von Zeit zu Zeit sogar von Bankvorständen und Ratingagenturen vergessen wird. Es soll auch Verbraucher geben, die das immer noch bzw. immer wieder glauben möchten und dann vor Gericht klagen, wenn sie eines besseren belehrt werden. Sparen Sie sich die Mühe, indem sie einfach nicht daran glauben. Die Qualität spielt eine um so größere Rolle, je länger der Zeitraum ist, für welche die Entscheidung für ein Finanzprodukt gelten soll.
zu Frage 9
9.) Wie viele Kunden betreuen Sie persönlich und welchen Service können Sie mir bieten?
Qualität bedeutet auch Servicebereitschaft. Auch gibt es keinen guten Service umsonst. Er muss es mir Wert sein. Vielleicht haben Sie ein paar Euro gespart und eine günstige Versicherung im Internet abgeschlossen. Dann viel Spaß in der Hotline. Können Sie einen Schadensbericht formulieren? Wie erreichbar ist ihr Berater? Setzt er sich für Sie ein, wenn Sie ihn brauchen? Ruft er Sie zurück? Beantwortet er Ihre Mails zeitnah? Ist er im Notfall auch außerhalb normaler Geschäftszeiten für Sie erreichbar? Der Kunde ist König, aber vergessen Sie nicht, es gibt Situationen, da sind sie auf einen gutgesinnten Berater angewiesen. Nicht nur Sie machen sich ein Bild von ihrem Dienstleister, auch er hat ein ganz genaues Bild von Ihnen und wird Sie je nach seiner Erfahrung mit ihnen in Zukunft einschätzen. D.h. perfekten Service liefern oder Dienst nach Vorschrift machen.
zu Frage 10
10.) Würden Sie mir ihre Aussagen über die Erstinformation hinaus schriftlich bestätigen?
Reden ist gut, ein schriftliches Protokoll besser. Vielleicht hat ihr Berater aber auch schon eine Kundeninformation für Sie vorbereitet, in dem er auf alle diese Fragen antwortet. Es ist auch in seinem Interesse, die wichtigsten Punkte seiner Beratung zu dokumentieren, weil er dafür haftet. Haben Sie also Verständnis für den Papierkram. Wichtig ist, dass auch Sie einen Nachweis haben, falls er sie belogen hat. Lügner verdienen nun mal kein Vertrauen.
Wem Sie vertrauen möchten, entscheiden Sie. Deshalb haben Sie auch als Kunde eine große Verantwortung. Bisher haben die Vorstände der Gesellschaften den Wettbewerb an Umsatzgrößen gemessen.
Es wird Zeit, dass der Kunde den Wettbewerb verstärkt über seine Qualitätsansprüche steuert.
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