24. November 2009
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Versicherungen -
Versicherung News
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Videos, Blogs und Facebook
Ja, „einen Radiergummi fürs Internet müsste es geben“. Nicht nur für Kinder und Jugendliche, welche mit ihren persönlichen Angaben oftmals sehr auskunftsfreudig sind, sondern auch für so manchen Erwachsenen. Sind Sie im Internet zu finden?
Ein Fall aus Kanada, Amerika
Eine Frau, welche wegen Depressionen behandelt und Krank geschrieben war, tauchte mit feucht fröhlichen Videos in einem Facebook auf. Die Krankenversicherung verweigerte die Zahlung des Krankentagegeldes. Jetzt wandert die Angelegenheit vor Gericht. Auch in Deutschland dürfte das Internet für Versicherungen, Arbeitgebern und Behörden kein Fremdwort sein.
Lustige oder anrüchige Videos
schocken auch so manchen Arbeitgeber und lassen von einer Einstellung Abstand nehmen. Das fröhliche privat Video von der Geburtstagsparty, die heißen Aufnahmen vom „Ballermann“ aus dem Urlaub, der Jungessellenabschied oder die Betriebsfeier wenn der Chef, die Chefin weg ist. Alles kann im Netz gefunden werden und so der Karriere, den Arbeitgeberwechsel oder den Versicherungsschutz gefährden.
Vorsicht bei persönlichen Daten
Egal ob Gewinnspiele, Business-Portale, Blogs, überall wo Sie Ihre vollständige Anschrift hinterlassen, kann auch Missbrauch erfolgen. Ebenso der Austausch von Gesundheitsfragen im Netz. Was vordergründig harmlos aussieht, kann dann bei Versicherungsabschluss zum Bumerang werden. Gleiches gilt für die „Neugierigkeitsbesuche“ beim Arztkollegen. Oftmals werden von angehenden Ärzten, Psychotherapeut, Psychiatern und ähnlichen Berufsgruppen Termine vereinbart um die Arbeitspraxis des Kollegen zu „erforschen“.
Private Krankenversicherung gefährdet
Bei einem späteren Eintritt in die private Krankenversicherung ist dieser Arztbesuch dann aktenkundig. Dann dürfte es schwer fallen diesen Besuch zu begründen, dass keine Erkrankung vor lag. Denn a) haben Sie ja ein „Leiden“ vortäuschen müssen und b) wurde daraufhin eine Diagnose erstellt und eine Behandlung ist meistens auch erfolgt. Das kann für alle Versicherungen, die Gesundheitsfragen beinhalten (private Krankenversicherung, private Krankenzusatzversicherung, Dread Disease Versicherungen, Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherung, etc.), zur Ablehnung führen. Es nützt auch nicht das zu Verschweigen, im Leistungsfall wird die Versicherung „nach graben“. Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung (das Verschweigen von Vorerkrankungen und Behandlungen) kann den Versicherungsschutz kosten.
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