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Selbständige ohne Altersversorgung

Autor: Helmut Goepfert

Laut Gutachten der Regierungsberater sind zirka 2 bis 3 Millionen Selbständige ohne Altersvorsorge. In Deutschland, haben zirka 2 bis 3 Millionen keine ausreichende, bzw. keine Altersvorsorge. Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat eine Empfehlung ausgesprochen, wonach die Selbständige in die gesetzliche Rentenversicherung mit eingebunden werden sollen.

Diese Schutzbedürftigkeit

welche bei den Angestellten, zur Pflicht in die gesetzliche Rentenversicherung gilt, ist mit Aufnahme einer Selbständigkeit aufgehoben. Somit besteht für den Selbständigen keinerlei Zwang für seine Rente vorzusorgen. Angestellte können sich nicht von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Siehe auch: von Frau zu Frau, Altersvorsorge ist kein Lifestylethema

Altersvorsorge der Selbständigen

Bemüht man die Statistik weiter, so ist der Anteil der Selbständigen, welche ein Netto-Monatseinkommen von unter 1.100 € generiert, sprunghaft angestiegen. Davon noch die Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unfallversicherung, den täglichen Lebensunterhalt wie Miete, Strom, Wasser und Heizung, etc. zu bestreiten dürfte schier unmöglich sein.

Waren es 1995 noch ca. 23 Prozent aller Selbständigen, so sind es im Jahr 2005 schon 32 Prozent. Anzahl steigend. Die Gründe dazu sind vielfältig. Oftmals bleibt einem gekündigten Arbeitnehmer nur der Weg in die Selbständigkeit. Hier darf bezweifelt werden ob die sogenannte „Ich-AG“ und die Selbständigkeit in so manchen Berufszweigen (ausschließlich für ein Unternehmen tätig) die richtige Lösung ist.

Versicherungen und Struktur-Vertrieb

bedienen sich gerne der „Selbständigen“ da sie dadurch ihre soziale Verantwortung auf die „Arbeitnehmer“ abschieben und die „Arbeitnehmer“ nur nach Vertragsabschlüssen per Provision bezahlt müssen. (und diese Vertriebler auch noch in der Storno-Haftung hängen bleiben können). So ist der selbständige „Arbeitnehmer“ zwar für nur ein Unternehmen tätig und weisungsgebunden abhängig beschäftigt, aber eben ohne soziale Absicherung. Intern wird dieser „Arbeitnehmer“ dann zum Versicherungsmakler gemacht um nach außen die „Unabhängigkeit und Selbständigkeit" zu deklarieren, die schlichtweg gar nicht gegeben ist. Also eine Scheinselbständigkeit darstellt.

Kein Handlungsbedarf der Politik

Bislang ist nichts bekannt was auf eine Änderung dieses Missstandes hinweisen könnte. Selbst die Krankenversicherungspflicht stellt für so manchen „Selbständigen“ ein unüberwindbare Hürde in der Beitragzahlung dar. Schon lange wird über die Versicherungspflicht, wie in den meisten Europäischen Ländern bereits gehandhabt diskutiert, leider ohne Erfolg. Bleibt abzuwarten, wir werden weiter berichten. Selbst die vom Staat geförderte Rürup Rente dümpelt weiter im Dornröschenschlaf.

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