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PKV Beitrag, zusätzlich zum Unterhalt

Mit Aktenzeichen 11 UF 620/09 hat das Oberlandesgericht Koblenz das der Unterhaltspflichtige die Versicherungsbeiträge zur privaten Krankenversicherung der Kinder zusätzlich zum Unterhalt bezahlen muss. Siehe auch: was kostet ein Kind?

Siehe auch: wichtige steuerliche Veränderungen 2010 (u.a. Absetzbarkeit der Krankenversicherungsbeiträge)

Häftlinge, Geschiedene und Sozialhilfe-Empfänger

Geschiedene, Sozialhilfeempfänger und Häftlinge, die vorübergehend weder gesetzlich noch privat krankenversichert waren, können später gegebenenfalls in die gesetzliche Krankenversicherung zurück. Die gesetzlichen Kassen können Betroffene nicht auf die private Krankenversicherung verweisen, wie jetzt das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied. Aktenzeichen: B 12 KR 11/09

Begründung des Oberlandesgerichts

Ein Kind, dass von Geburt an privat Krankenversichert ist, muss auch nach der Scheidung der Eltern seinen Status behalten. So kann der Unterhaltspflichtige nicht verlangen das das Kind in der Familienversicherung des gesetzliche Krankenversicherten mitversichert wird. Dem Kind müssen die Verhältnisse weitestgehend erhalten bleiben. Dazu zählt auch die private Krankenversicherung.

Hintergrund der Entscheidung

Der Vater wollte das sein Sohn in die Familienversicherung der Mutter aufgenommen wird. Damit hätte der Vater monatlich für den 10 jährigen 180 € an Krankenversicherungsbeiträgen eingespart. Die Mutter des Kindes sah das anders und hat geklagt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz bekam die geschiedene Frau recht. Die Kosten der privaten Krankenversicherung für das Kind müssen von Vater (Unterhaltspflichtigen) getragen werden. Zusätzlich zum normalen Unterhalt muss der Vater auch die Kosten für die private Krankenversicherung übernehmen.

Keine Verrechnung mit Unterhalt.

Diese Urteil könnte zukunftsweisend sein

Bislang war im Unterhaltsrecht der Statur der privaten Krankenversicherung für die Kinder nicht geregelt. Das ist mit diesem Urteil wegweisend geworden.

Siehe auch: Unterhaltsrecht, Düsseldorfer Tabelle

Siehe auch: PKV-Beratung durch den PKV-Experten via Online-Konferenz

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Siehe auch: Versicherungen, Auszeichnungen, Prämierungen und die Irrtümer

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