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Angestellte mit hohen Gehältern

sind im Krankentagegeld oft unter versichert. Die Krankentagegeldversicherung wird in den Krankenversicherungen oftmals „vergessen“ oder für zu „unwichtig“ gehalten. Wer viel verdient, kann im Krankheitsfalle der länger als 6 Wochen (Lohnfortzahlung) dauert von empfindlichen Einkommenseinbußen betroffen sein. Wie man das verhindern kann? Durch eine Krankentagegeldversicherung. Durch die Beitragsbemessungsgrenzen (Veränderung alle Jahr) muss auch das Krankentagegeld alle Jahre wieder neu angepasst werden.

Zahlung von Krankengeld

Bei der Gesetzliche Krankenkassen werden Gehälter oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze nicht berücksichtigt. Deshalb drohen vielen Besserverdienenden bei Arbeitsunfähigkeit, also längerer Krankheit erhebliche Einkommensverluste.

Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen lang Lohnfortzahlung, danach zahlt die Krankenversicherung das Krankengeld. Das sind 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Besser-verdienende Angestellte sind beim Krankengeld häufig unter-versichert, weil das Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze von derzeit monatlich 3.600 Euro, (2010: 3.760 Euro, „Altkunden“, Neukunden monatlich 4.162,50 € , (bei Wechsel von der GKV in die PKV)) nicht berücksichtigt wird.

 

Unterschied: Beitragsbemessungsgrenze und Versicherungspflicht-Grenze

Bis 2002 war die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze und der Versicherungspflicht-Grenze gleich hoch. Dies wurde zum 1.1.2003 geändert.

Versicherungspflicht-Grenze (2008: 48.150 Euro im Jahr, 2010: 49.950 € ): Wer als Arbeitnehmer ein Bruttoeinkommen über der Versicherungspflicht-Grenze (auch Jahresarbeitsentgelt-Grenze genannt) hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen entscheiden, ob er weiter freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung oder in einer privaten Krankenversicherung versichert sein möchte. Konkret: Arbeitnehmer sind versicherungsfrei, wenn ihr Gehalt die Versicherungspflicht-Grenze übersteigt und in drei aufeinander folgenden Jahren überstiegen hat.

Beitragsbemessungsgrenze (2008: 43.200 Euro im Jahr): Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen setzt fest, bis zu welcher Höhe des Gehaltes Krankenversicherungsbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden müssen. Darüber hinausgehende Einkommensbeträge sind beitragsfrei. Allerdings errechnet sich das Krankentagegeld ebenfalls nur maximal aus diesem Beitrag.

Einkommenslücke im Krankheitsfall

Deshalb beträgt der Krankengeldhöchstbetrag derzeit 84 Euro kalendertäglich und somit 2.520 Euro im Monatsdurchschnitt. (30 Tage)

Für viele Besser-verdienende reicht dieses Einkommen nicht aus, bei einer längeren Krankheit die laufenden Ausgaben zu bezahlen. Schließen können Betroffene die Lücke mit einer privaten Krankentagegeldversicherung in gewünschter Höhe bis maximal zum Nettoeinkommen.

Privat versicherte entscheiden selbst

Bei vollständig privat Krankenversicherten spielt die Beitragsbemessungsgrenze keine Rolle, sie können sich bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens beliebig versichern.

Bei steigenden Bezügen kann das privat versicherte Krankentagegeldversicherung an die Lohnerhöhungen und die jährliche Beitragsbemessungsgrenze angepasst werden. Vielfach werden solche Erhöhungen in bestimmten Abständen ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. So können auch gesundheitliche Angeschlagene ihren Schutz des Krankengeld weiter verbessern. (verpd)

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