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Wenn ein Kind erkrankt

Ein Kind das vor einer Klassenfahrt erkrankt und nicht mitfahren kann, bekommt die bereits gezahlten Kosten nicht zurückerstattet. Also lieber vor der Reise eine Reiserücktrittversicherung abschließen.

Wer muss die Kosten für die Klassenfahrt tragen?

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat Entschieden. Aktenzeichen 2 A 11188/03 vom 09.10.2003. Erkrankt ein Kind vor einer Klassenfahrt bekommen die Eltern des Kindes die bereits bezahlten Kosten für das zu Hause gebliebene Kind nicht zurückerstattet bekommen. In der Begründung führten die Richter aus, dass weder den anderen Eltern noch der Schule die Erkrankung des Kindes als Risiko übertragen werden können. Vielmehr sei die Erkrankung des Kindes das alleinige Risiko der Eltern des Kindes.

Reiserücktrittversicherung

Vor Antritt eine Klassenfahrt sollten die Eltern doch mal überlegen ob eine Reiserücktrittsversicherung für das Kind nicht sinnvoll erscheint. Klassenfahrten sind heute oftmals eine recht teuer Angelegenheit. Eine Garantie das ein Kind nicht kurzfristig erkrankt gibt es nicht. Muss schon das Kind seine Vorfreude und den Spaß mit den Klassenkammereden und Klassenkameradinnen einbüßen, so müssen Sie als Eltern nicht auch noch das Geld einbüßen. Für etwas 3 Euro pro Teilnehmer ist das im Verhältnis zu den Kosten einer Klassenfahrt sicherlich billiger. Sprechen Sie die Lehrer darauf an.

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