09. April 2010
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Versicherungen -
Krankenversicherung
Mit dem Krankengeld, Krankentagegeld
sichert Sie sich bei Erkrankung finanziell ab. Es wird Ihnen hoffentlich nie passieren, aber treffen kann es jeden: Sie haben einen Unfall oder erleiden eine Krankheit und können dadurch für längere Zeit nicht arbeiten.
Eine Situation, die vor allem Selbstständige extrem hart trifft
Denn wer soll jetzt für das Einkommen sorgen? Krankentagegeld können Sie sich auch als Selbständiger sichern. Allerdings müssen Sie sich selbst um alles kümmern und bei Ihrer Versicherung nachfragen, welche Policen Sie abschließen müssen, um im Fall der Fälle ein Krankentagegeld zu bekommen.
Krankentagegeld für gesetzlich Versicherte
Als Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse können Sie bei vielen Kassen die Zahlung von Krankentagegeld vereinbaren. Sollten Sie arbeitsunfähig werden, erhalten Sie von der Versicherung in der Regel ab der siebten Woche 90 Prozent der regelmäßigen Netto-Einnahmen. Die Krankenkassenbeiträge erhöhen sich dadurch um 2 bis 3 Prozentpunkte. Ab 2011 steigen die GKV Beiträge auf 15.9 Prozent.
Zusätzliche private Krankentagegeldversicherung ist sinnvoll
Sind Sie privat krankenversichert, sollten Sie in jedem Fall zusätzlich eine Krankentagegeldversicherung abschließen. In der normalen privaten Krankenversicherung ist ein solcher Schutz nämlich nicht vorgesehen. Die private Krankentagegeldversicherung zahlt bei Arbeitsunfähigkeit sogar bis zur vollen Höhe der entgangenen Netto-Einnahmen. Empfehlenswert ist die Versicherung auch, wenn Sie als gesetzlich Versicherter Ihren vollen Verdienstausfall absichern wollen. Das lohnt sich vor allem bei hohen Bruttoeinkommen ab rund 3.600 € monatlich.
Das kostet der Schutz
Eine gute Krankengeldversicherung für eine 40-jährige Frau oder einen gleichaltrigen Mann kostet für die Absicherung eines Nettoeinkommens von 1.500 € etwa 25 bis 28 € pro Monat, wenn die Versicherung ab der siebten Woche ein Krankentagegeld leistet.
Kosten der Krankentagegeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung sollte ab der siebten Krankheitswoche (43 Tag) zahlen. Bei kürzeren Fristen steigen die Beiträge zu stark an. Schaffen Sie Finanzreserven, mit denen Sie diese ersten Wochen überbrücken können.
"Mit freundlicher Genehmigung: Verlag für die Deutsche Wirtschaft AG, www.vnr.de "
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