15. Mai 2010
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Versicherungen -
Finanzen
Das Recht der Enterbten
Der Bundesgerichtshof prüft ob Enterbte zukünftig von ausbezahlten Lebensversicherungen auch an den Renditen, Zinserträgen und Schlussboni aus der Gesamtauszahlung profitieren. So könnten zukünftig Enterbte mit Pflichtanspruch mehr Geld aus Lebensversicherungen bekommen.
Bisheriges Recht für Enterbte
Bislang galt für Enterbte mit Pflichtanspruch aus einem Erbe das lediglich die eingezahlten Beiträge zur Lebensversicherung anteilsmäßig in das Erbe fielen. Nun muss das BGH Prüfen ob nicht die Auszahlung der gesamten Lebensversicherung für den Pflichtteil herangezogen werden muss. Der sogenannte Pflichtteil sichert den sogenannten Enterbten die Hälfte des gesetzlichen Erbes.
Zwei Erbstreitigkeiten
Noch ist nicht bekannt wie diese Enterbten zukünftig an den Lebensversicherungen partizipieren. Das Urteil des BGH hat aber dann eine grundsätzliche Bedeutung für alle Verwandten die aus dem gesetzlichen Erbe ausgeschlossen waren.
Erbstreitigkeiten
ein altes Sprichwort sagt; "wenn Du Deine Verwandten kennen lernen willst, dann erbe mit ihnen". da ist sicher viel wahres dran. Jeder kennt aus den Medien die Erbstreitigkeiten von mehr oder weniger berühmten Persönlichkeiten. Aber auch im "kleinen" sprich ganz normalen Familien sind Erbstreitigkeiten keine Seltenheit. Ohne Fachanwalt für Erbrecht können die Wenigsten Ihre berechtigten Ansprüche durchsetzen. Leider sind auch so manche Testamente anfechtbar. Siehe auch: Neue Erbrechtsreform 2010
Auch Erben will gelernt sein, Testament und Erbschaft.
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