10. Juni 2010
Posted in
Versicherungen -
Sachversicherung
Haftung ohne Grenzen
Haftung Umweltschaden
war bislang nur dann gegeben, wenn durch eine Umweltverschmutzung fremde Rechtsgüter verletzt wurden. Jetzt, können Betriebe auch dafür verantwortlich gemacht werden, wenn Schäden an Böden, Gewässern, Flora, Tierbeständen und Fauna entstehen. Die Firmen werden so zur Sanierung verpflichtet. Beispiel; Umsiedlungen von Tierarten denen ihr Lebensraum genommen wurde. Reinigung von Gewässern; zum Beispiel ein Fischteich bis die Wasserqualität wieder ihren ursprünglichen Reinheitsgrad erreicht hat und die Fische wieder eingesetzt werden können.
Gesetzesmaterie ist kompliziert
zumal die alten, bestehenden Vorschriften bestehen bleiben. Das neue Umwelthaftungsgesetz bringt zusätzliche Pflichten für die Unternehmen. So müssen auch die Informationspflicht, die Gefahren Abwehr und die Sanierungspflicht beachtet werden. Für viele klein und mittelständischen Unternehmen kann das weitreichende Folgen haben, wenn ihnen die neuen Gesetze nicht beachtet werden.
Ausübung berufliche Tätigkeit
zwar werden nur solche Schäden einer Haftung zugeführt, die mit der “Ausübung der beruflichen Tätigkeit” einher gehen, aber, so erklärt Dr. Henning Lustermann von Rechtsanwaltsgesellschaft Luther in Essen, der Knackpunkt liegt in der weitreichenden Sanierungspflicht. Ist der Schaden durch die Umweltverbände anerkannt, so kann die Sanierungspflicht vor den Verwaltungsgerichten durchgesetzt werden.
Jeder beliebige Ort
kann so für das Unternehmen zum Risiko werden. Täuschen Sie sich als Unternehmer nicht dadurch, dass Sie nicht in unmittelbarer Nähe zu einem Schutzgebiet, einem Gewässer tätig sind. Das Risiko besteht an jedem Ort, an dem Sie, auch nur vorübergehend, tätig sind.
Risikoanalyse für Unternehmen
Betriebshaftpflichtversicherung, Umwelthaftpflichtversicherung, Umweltschadensversicherung sind die Versicherungen die Sie als Unternehmer vor dem Risiko bewahren mit dem Firmenvermögen zu haften. Aber Vorsicht, auch diese Versicherungen haben Ihre Grenzen. Die Risiken im Einzelnen lassen sich nur durch eine Risikoanalyse vor Ort klären.
Versicherungspflicht
besteht grundsätzlich nicht und ist gesetzlich auch nicht gefordert. Das bedeutet aber nicht, das Sie für anerkannte Schäden nicht haften müssen. Im Zweifelsfall mit Ihrem gesamten Vermögen. Mit anderen Worten, der anerkannte Schaden kann ihrer Firma die Existenz kosten.
Klein und Mittelständische Unternehmen
sind gut beraten wenn sie eine Risikoanalyse durchführen lassen. Den Unwissenheit schützt nicht vor Haftung und Schadenersatz.
DAS Netzwerk Dübbert u. Partner
Zum Kontaktformular für Ihre Fragen, Anregungen, Angebotsanforderung. Telefon: 033436-376393
Versicherungsvergleichsrechner online finden Sie hier. Die Experten der Fachbereiche:
Unabhängige Versicherungsmakler, Finanzmakler, PKV-Spezialisten, registrierte Rentenberater (gerichtlich zugelassen), Investmentberater, Spezialisten zur betrieblichen Altersvorsorge, Finanzierungsspezialisten, Fördermittelberater, Existenzgründungsberater, Immobilienberater, Steuerberater, Rechtsanwälte aller Fachrichtungen, Wirtschaftsprüfer, Honorarberater, Stiftungsberater und Notare.
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |



