16. Juni 2010
Posted in
Versicherungen -
Vorsorge
Firmenpleite, Verkauf, Betriebsrente bleibt
Wieder mal sind die Gerichte, hier der Bundesgerichtshof (BGH) bemüht worden, dem Arbeitnehmer Sicherheit zu geben wenn es um seine Betriebsrenten geht. Mit dem Aktenzeichen: 3 AZR 334/06
Der Insolvenzverwalter sah das anders
Der Insolvenzverwalter meinte das die Direktversicherung, da der Arbeitgeber Versicherungsnehmer ist, nach einer Insolvenz die Arbeitsverhältnisse nicht mehr existieren und somit das angesparte Kapital in die Insolvenzmasse gehören.
Das BGH hat nun entschieden
Wird der Betrieb verkauft und die Arbeitnehmer werden übernommen, so ist dies als Betriebsübergang zu werten. Die damit übernommenen Arbeitnehmer werden mit den bisherigen Bedingungen übernommen. Somit auch die Betriebsrenten, in diesem Fall die Direktversicherung (bAV), besser bekannt als Gehaltsumwandlung gesichert.
Gehaltsumwandlungen
In den Gehaltsumwandlungen oder Direktversicherungen spart der Arbeitnehmer von seinem Bruttogehalt einen bestimmten Betrag. Der Betrieb ist Versicherungsnehmer, der Arbeitnehmer ist unwiderruflich Begünstigter. Lediglich bei kurzer Betriebszugehörigkeit, also Kündigung, kann die Gehaltsumwandlung durch den Arbeitgeber widerrufen werden. Das ist bei einem Betriebsübergang oder Betriebsübergabe, in der der neue Firmeneigentümer die Arbeitnehmer zu "alten" Konditionen übernimmt aber nicht der Fall, da die Arbeitnehmer nicht gekündigt wurden.
Sicherheit für die Arbeitnehmer
Wie schon angesprochen "verzichtet" der Arbeitnehmer auf einen Teil seiner Bruttolohns. Geregelt ist die betriebliche Altersvorsorge im Betriebsrentengesetz (BetrAVG). Mir erscheint das Urteil logisch, den es ist von den Arbeitnehmern aus seinem Arbeitslohn gezahlt worden. Somit kann der abgeführte Arbeitslohn nicht nachträglich in die Insolvenzmasse fließen.
Dübbert u. Partner DAS NETZWERK
Versicherungsmakler, Finanzmakler u. Mehr. Kontaktformular, DAS Netzwerk Dübbert u. Partner.
Sie wollen aus der gesetzlichen Krankenversicherung in die private Krankenversicherung wechseln?
Sie wollen Ihr Krankentagegeld überprüfen lassen,
Sie wollen sich selbstständig machen und möchten sich in Versicherungsfragen, Risikoversicherungen und Vorsorge beraten lassen?
Sie wollen Ihre Arbeitskraft absichern, Berufsunfähigkeitsversicherung, Dienstunfähigkeitsversicherung, Dread Disease Versicherungen?
Sie haben Fragen zu Ihrer Renteninformation oder Ihrem Rentenbescheid?
Sie wollen endlich Ordnung in Ihre Versicherungsunterlagen bringen und auf dem neusten Stand sein?
Sie wollen überflüssige Versicherungen los werden oder zu hohe Versicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen.
Sie wollen aktuelle Versicherungen für Ihre gesicherte Zukunft abschließen?
Die Experten aus Dübbert & Partner DAS Netzwerk, Fachbereiche, erledigen das für Sie.
Zukunft braucht Sicherheit
| < Zurück | Weiter > |
|---|
| Weitere Artikel | |




