16. Juni 2010
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Versicherungen -
Sachversicherung
Kann eine Versicherungen Verträge kündigen?
Die Versicherung
Der Besitzer des Lokals meldete diesen Einbrauch seine Versicherung. Die normalen Versicherungen beinhalten Einbrauch, Diebstahl, Vandalismus-Schäden und je nach Ausgestaltung weitere Risiken. Die Versicherung weigerte sich den Schaden zu bezahlen mit der Begründung; das ihr, der Versicherung, die Gefahrenerhöhung nicht bekannt gegeben wurde. Darauf berufend verweigerte die Versicherung die Zahlung und kündigte die Versicherung.
Der Bundesgerichtshof wird entscheiden
jetzt klagt der Gastwirt gegen die Versicherung. Immerhin geht es um runde 15.000 Euro Schaden. Es bleibt abzuwarten wie der Bundesgerichtshof entscheidet.
Fakt ist aber, dass eine Gefahrenerhöhung dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen ist.
Das gilt auch für private Versicherungen, z.B.wenn das Haus ein gerüstet ist.
Kommt so ein Gerüst einem potentiellen Einbrecher doch gerade zu gelegen. Oftmals werden Fenster "aus Gewohnheit" dann auch in den oberen Stockwerken offen oder gekippt gelassen obwohl ein Gerüst davor steht. Die Hausratversicherung kann hier ebenfalls die Schadensregulierung verweigern.
Überspitzt gesagt könnten Sie auch eine Leiter zum geöffneten Fester stehen lasse. Diese "Einladungskarte" kann Ihnen bei ihrer Versicherung zum Verhängnis werden.
Versicherungsnehmer hat Rechte und Pflichten
Ein Versicherungsvertrag ist kein Freibrief für Sorglosigkeit und Vergesslichkeit. Gefahren die nachträglich dazu kommen muss das Versicherungsunternehmen zur Kenntnis bekommen. Damit sind Sie dann auch weiter rundum geschützt. Auch hier gilt, "vergessen" und Sorglosigkeit kann böse finanzielle Folgen zusätzlich zum ganzen vorhandenen Ärger, für Sie haben. Oftmals hilt schon ein Blick ins Kleingedruckte Ihrer Hausratversicherung.
Der Versicherungsmakler
Versicherungsverträge gehören alle Jahre auf den Prüfstand. Versicherungsmakler kümmern sich im Ihre Versicherungsverträge und deren Aktualität. Persönliche Veränderungen müssen vom Versicherungsnehmer angezeigt werden. Das geht mit dem Versicherungsmakler allemal einfacher als mit der Versicherungsgesellschaft selber zu verhandeln. Der Versicherungsmakler ist Treuhänder des Kunden und haftet für Seine Beratung.
Das entbindet Sie aber nicht davon alle Sachverhalte einer Veränderung oder Gefahrenerhöhung dem Versicherungsmakler zu Kenntnis zu geben.
Hellseher sind auch die besten Versicherungsmakler nicht.
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