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Autor: Elisabeth Koppatz. DAS Netzwerk Dübbert und Partner. Kontakt.

Beratungsprotokoll gelesen?

Das Beratungsprotokoll soll niederlegen das der Kunde über alle relevanten Punkte einer Beratung und seinem Risikoverhalten bei Kapitalanlagen hinreichend aufgeklärt wurde. Das Anlagerisiko ist aufgeteilt in "sicher, ertrags- orientiert, risiko- orientiert". Erfahrung mit Aktien, Fonds, Kapitalanlagen im allgemeinen. Das Beratungsprotokoll sollte vom Kunden und vom Berater unterschrieben werden. Alle notwendigen Unterlagen zu den gezeichneten Kapital-Anlagen und Versicherungen sollten dem Kunden auch ausgehändigt werden. Unterzeichnet der Kunde das Beratungsprotokoll, so kann er später nicht darauf klagen "er habe es nur oberflächlich gelesen". Fragen Sie den Versicherungsmakler Anlageberater, nach dem Beratungsprotokoll. Siehe auch: Versicherungen online oder mit persönlicherBeratung

So ein Urteil des Landgerichts Coburg vom Februar 2010. Aktenzeichen: 11 0 690/09

Warum ein Beratungsprotokoll?

In dem Beratungsprotokoll sollen alle Wünsche, Ziele und Kenntnisse des Kunden bestätigt werden. Ebenso die Beratung wie es zu diesem Abschluss, sprich zu diesem Produktkauf gekommen ist. Dabei sollte dem Kunden auch klar sein, welche Risiken er gegebenenfalls eingegangen ist, beziehungsweise welche Risiken möglicherweise auf ihn zukommen könnten. Zum Beispiel bei einer Kapitalanlage; Nachtschlusspflicht, Totalverlust, etc. Der Kunde sollte sich also die Zeit nehmen und dieses Beratungsprotokoll intensiv und richtig zu lesen. So können eventuelle "Unstimmigkeiten" sofort und vor Ort geklärt werden. Ist das Beratungsprotokoll für Sie okay, so können Sie es unterschreiben. Die Versicherungsmakler, Anlageberater im Netzwerk Dübbert und Partner erklären Ihnen das Beratungsprotokoll vor Ihrer Unterschrift. Vermögende Menschen, tickende Geldvernichtung.

Versicherungen, Finanzen, Kapitalanlagen, Immobilien

Egal was Sie erwerben, oder erwerben wollen, machen Sie sich vorher mit der Materie und den Kosten vertraut. Oberflächlichkeit kann Ihr Geld kosten. Blindes Vertrauen in den Berater ist der falsche Weg. Ein einmal unterschriebenes Beratungsprotokoll anzufechten ist schwer. Vorher lesen, nachfragen und sich offene Fragen erklären lassen ist einfacher als hinterher zu klagen. 30 Milliarden, verzockte Kapitalanlagen

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