Beratungsprotokoll ist für Makler Pflicht
DAS Netzwerk Dübbert und Partner ein Zusammenschluss von Experten. Das Beratungsprotokoll wurde mit dem "Sachwalter-Urteil", Bundesgerichtshofs aus 1985 (BGH 22.05.1985 – IVa ZR 190/83), zum zwingenden Muss, will der Mandant seiner Rechte und der Makler seiner Haftung gerecht werden. Ihre Fragen: zum Kontaktformular. Telefon: 033436-376393
Maklermandat und Beratungsprotokoll
Jeder Makler, der sich seiner Haftung seinen Mandanten gegenüber bewusst ist, wird verantwortungsvoll im Sinne seiner Mandanten handeln. Da der Versicherungsmakler aber nun als "Sachwalter des Kunden" auftritt (nicht Handlanger der Versicherungen ist) sind die meisten vorgefertigten Beratungsprotokolle Makulatur. Denn die meisten Beratungsprotokolle dienen ausschließlich dem reine Produktverkauf. Der Versicherungsmakler hat aber eine weitgreifendere Funktion als ein Produkt zu verkaufen. Es sei denn, der Kunde wünscht dies ausschließlich. Damit ist, mit dem vorgefertigten Beratungsprotokoll aber auch nicht genüge getan. Der Beratungsverlauf, die Wünsche, die Ziele und der Bedarf des Kunden muss ermittelt werden und im Beratungsprotokoll so auch definiert werden.
Ein Beispiel aus dem Alltag
Die große Wechselwelle in der KFZ-Versicherung beginnt alle Jahre im Herbst. Wenn der Kunde nur seine KFZ Versicherung neu ausrichten will, so müsste im Beratungsprotokoll auch stehen (im Maklermandat auch), dass zu alle anderen Versicherungen und Absicherungen des Kunden keine Beratung gewünscht ist und der Kunde dies ausdrücklich dem Versicherungsmakler so erklärt hat. Der Kunde und der Versicherungsmakler sollten das Beratungsprotokoll unterschreiben. Der Mandant erhält dieses Beratungsprotokoll für seine Unterlagen.
Gerichte folgen dem "Sachwalter-Urteil"
Beweislastumkehr. Nichts anderes besagt dieses "Sachwalter-Urteil". Das bedeutet: der Versicherungsmakler muss beweisen das er richtig beraten hat. Also, das er als Sachwalter des Kunden seiner Beratungspflicht und seiner Aufklärungspflicht vollumfänglich nachgekommen ist. Kommt der Versicherungsnehmer dem Rat des Maklers nicht nach, so muss der Makler an Hand des Beratungsprotokolls nachweisen können das er den Mandanten darauf hingewiesen hat.
Versicherungsverkäufer und die Haftung
Die Werbung suggeriert einen Preis und eine vermeintliche Sicherheit. Der Kunde, glaubt leider so ziemlich alles wofür Promis und die Rating-Agenturen "Werbung" machen oder Urteile" abgeben. Platz 1 seit "100 Jahren". Hier billig und Privatpatient, dort Einsteigertarife mit Dumpingpreisen, Seniorentarifen, Junge Leute Tarifen, Beamtentarifen, und so weiter. "Geiz ist geil" könnte so die Kernaussage aller Werbung sein. Und was wird aus der Leistung? Was passiert wenn Sie Ihre Versicherung brauchen? "Falschberatung"? So leicht kommt der Kunde nun auch nicht mehr davon. Auch hier haben die Richter dazugelernt. Dem Kunden wird nämlich auch eine "Mitarbeit" abgefordert. "DER ist Schuld" war auch gestern.
Der Preis, die Leistung
Wer schon mal von seiner Versicherung einen Brief erhalten hat mit dem Inhalt "nicht erstattungsfähig" reibt sich die Augen und versteht die Welt nicht mehr. "Dafür bin ich doch versichert", wirklich? oder nur ein billiges Produkt gekauft? Unwissenheit schützt nicht vor "Strafe". Schon gar nicht wenn es um Versicherungsbedingungen, Tarifbedingungen, Tarifwerke, Verweisklausel und deren Mehr geht. Beratung kostet Zeit und eine gute Vorbereitung. Sowohl für den Versicherungsmakler als auch für den Kunden. Zwischen "Tür und Angel" schnell mal eine Versicherung kaufen muss in einem bösen Erwachen enden.
Das Spiel mit der Existenz
Klar gibt es unterschiedliche Versicherungsnehmer. Die Einen "Pokern" die Andern sind über-vorsichtig und überängstlich. Das nicht jede Versicherung sinnvoll ist, ist bekannt. Aber was sind sinnvolle Versicherungen? Viele Versicherungskunden wundern sich bei einer ganzheitlichen Beratung immer wieder über Ihre Versicherungen. Die in den Versicherungsordnern abgehefteten Versicherungen sind und eine trügerische Sicherheit und viele Kunden wissen nicht was wirklich im Ernstfall passiert. Ihre Entscheidung der Sicherheit?
Wunschdenken oder wirkliche Sicherheit
Die Experten der jeweiligen Fachbereiche erklären Ihnen Ihre vorhandenen Versicherungen und beraten Sie zu Ihrem Rundumschutz damit Sicher auch in Zukunft wirklich Sicher ist. Ihre finanzielle Existenz ist kein Pokerspiel und sollte auch nicht zum Roulette-Tisch werden. Es ist Ihre Entscheidung für Ihre Person, Ihre Familie, Ihre Firma, Ihr Unternehmen.
Dübbert u. Partner DAS NETZWERK
Zukunft braucht Sicherheit durch IHK zertifizierte Versicherungsmakler, Finanzmakler und Mehr. Telefon 033436-376393, Berlin, Brandenburg und bundesweit. Alle Anfragen werden ausschließlich von den Experten der jeweiligen Fachbereiche bearbeitet. Alles aus einer Hand aber nicht von einem Berater.
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Sie wollen für Ihr Alter vorsorgen? Aber nicht die staatliche Förderung dem Vertreter opfern!
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Warum tun Sie dann nicht den ersten Schritt und lassen sich von den Experten der Fachbereiche umfassend beraten?

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