03. November 2010
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Versicherungen -
Vorsorge
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3. Wirtschaftliches Umfeld
Das wirtschaftliche Umfeld, in dem sich ein mittelständisches Unternehmen derzeit befindet, ist geprägt durch:
3.1 Bankenabhängigkeit
Unternehmen sind derzeit häufig hoch verschuldet, i.d.R. durch Bankfinanzierungen. Die Banken verhalten sich in der Kreditvergabepolitik jedoch restriktiver. Weder Neukredite noch Verlängerungen sind leicht und problemlos zu erhalten. Betriebliche Sicherheiten sind meist vollständig an die Banken abgetreten, auch wenn sie aus Bankensicht mit dem Wert Null angesetzt werden.
3.2 Schwindendes Vertrauen in Versicherung
Versicherungen geben derzeit eine Garantieverzinsung von 2,25 % auf einen meist nicht bekannten Sparanteil. Die tatsächlichen Renditen liegen häufig nicht oder nur gering über 1 %. Versicherungen leiden unter einem erheblichen Image- und Vertrauensverlust. Die immer stärker werdende Diskussion um die Honorarberatung, die in absoluten Zahlen häufig sehr hohen versteckten Provisionen und die meist noch höheren internen Verwaltungskosten der Versicherer, die ebenfalls wenig transparent in die Beiträge einkalkuliert sind, lassen Unternehmer kritisch werden.Ständig sinkende Garantiezinsen, die teilweise bis auf Null zurückgehenden Überschüsse, die Thematik Zillmerung tragen ebenso ihren Teil dazu bei. Wenn zum Beispiel die ERGO Versicherungsgruppe AG mit einer 50 Millionen teureren Werbekampagne laut Versicherungsjournal vom 20.10.2010 ihr Ansehen stärken will, führt dies auch dazu, dass viele weiter denkende Versicherungsnehmer oder potenzielle Versicherungsnehmer hierin ein Verschwenden von Kundengeldern sehen.
3.3 Real- oder Sachwerte
Die zunehmende Diskussion über eine mögliche Währungsreform, mögliche Inflationstendenzen oder ähnliche volkswirtschaftliche Szenarien, um die weltweit bestehende Überschuldung von Staaten und Haushalten in den Griff zu bekommen, treibt viele Anleger in Real- und Sachwerte. Viele Finanzdienstleistungsunternehmen betreiben dahingehend auch ihre Informationspolitik. Deutsche Versicherer arbeiten in der betrieblichen Altersversorgung überwiegend mit klassischen Produkten, die einen überwiegenden Anteil in Staatspapieren anlegen, ohne Gestaltungsmöglichkeit für den Kunden. Bei Unternehmern wächst der Wunsch zur Investition in Real- und Sachwerte zur Stärkung des eigenen Unternehmens mit dem Ziel der Krisensicherheit und Förderung der Bankenunabhängigkeit.
3.4 Innenfinanzierung und Liquiditätsreserven
Beim Unternehmen wächst unter diesen Voraussetzungen der Wunsch und die Suche nach Innenfinanzierungsmöglichkeiten sowie nach Liquiditätsreserven. Klassische Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung wie die Direktzusage oder auch die pauschaldotierte Unterstützungskasse als bilanzneutrale Form gewinnen verstärkt an Bedeutung. Entgeltumwandlung über Innenfinanzierungsmodelle führt zu einer Stärkung der Liquidität, zur Möglichkeit der freien Kapitalanlage, der Rückzahlung von Darlehen oder Kontokorrentverbindlichkeiten oder bei weniger verschuldeten Unternehmen zur Anlage in renditestarke Anlagen oder in Sach- und Realwerte. Liquiditätsreserven sind jederzeit generierbar. Aus Kosten wird Liquidität!!
3.5 Mitarbeiterbindung
Der seit vielen Jahrzenten mit der betrieblichen Altersversorgung verbundene Aspekt der Mitarbeiterbindung, sowie der sozialen Verantwortung zur Absicherung von Mitarbeitern wird bei versicherungsförmigen Lösungen häufig wenig Rechnung getragen. Die Teilnahmequoten bei Entgeltumwandlungsmodellen von häufig sogar unter 10% zeigen, dass diese betriebliche Altersversorgung, obwohl ein gesetzlicher Anspruch besteht, weder eine Akzeptanz, noch die Mitarbeiter zur Teilnahme motiviert.Auch die Portabilität, die beim Arbeitgeberwechsel bei jüngeren Versorgungswerken möglich ist, löst die Probleme nicht. Ständig sinkende Garantieverzinsungen und die EU-Diskussion um die Aufhebung von Garantieverzinsungen führen auch bei Arbeitgeberwechsel zu einer laufenden Verschlechterung der Versorgung. Eine hohe Teilnahmequote braucht eine entsprechende Motivation durch den Arbeitgeber. Diese kann durch mischfinanzierte Modelle erreicht werden. 20 % Zuschuss auf die Entgeltumwandlung aus den ersparten Sozialversicherungsbeiträgen und eine Versicherungslösung verpufft häufig effektlos. Für den Arbeitgeber ist dieser Beitrag nutzlos, teuer und betriebswirtschaftlich nicht zielführend.
3.6 Arbeitgeberhaftung aus dem Betriebsrentengesetz
§ 1 BetrAVG (Betriebsrentengesetz) regelt seit einigen Jahren sehr deutlich, dass der Arbeitgeber auch bei mittelbaren Durchführungswegen, d.h. wenn er sich einer Pensionskasse, Direktversicherung, Unterstützungskasse oder Pensionsfonds bedient, für die Erfüllung der zugesagten Leistungen haftet und einzustehen hat. Betrachtet man das VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz), wird dort an mehreren Stellen deutlich, dass die Kapitalanlagen von Versicherungsunternehmen an Wert verlieren mit der Folge, dass Leistungszusagen und Garantien nicht mehr erfüllbar sind, diese die Garantien absenken oder aussetzen dürfen.Ein Versicherungsunternehmen kann wie jedes andere Unternehmen auch insolvent werden, mit der Folge eines Totalausfalles für die Anwärter. Sicherungsmaßnahmen wie Protektor haben in der Praxis mehr beruhigende Wirkung als einen tatsächlichen Effekt. Bereits die Insolvenz eines größeren Versicherungsunternehmens würde durch die Einstandspflicht die anderen Versicherungsunternehmen über Protektor eine Kettenreaktion auslösen.Vor diesem Hintergrund machen sich immer mehr Unternehmen Gedanken über eine bestandsichere Anlage von Mitteln und nehmen ihre unternehmerischen Gestaltungsmöglichkeiten und ihre Eigenverantwortung vor dem Hintergrund dieser Einstandspflicht nach § 1 BetrAVG ernst.
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