03. Dezember 2010
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Versicherungen -
Sachversicherung
Ohne Winterreifen droht Ärger und Bußgeld
Belangt wird allerdings der Fahrer, nicht der KFZ Halter. Zulässig sind auch Glanzjahresreifen, sogenannte M und S Reifen. Diese Regelung gilt auch für Motorradfahrer und LKW Fahrer.
Ausgeschlossen von der Regelung Winterreifen
Landwirtschaftliche und Forstwirtschaftliche Fahrzeuge sind von der Winterreifenpflicht ausgenommen, da diese Fahrzeuge eh mit grobstolligen Profilen fahren.
Bundesgesetzblatt
Die neue Regelung zur Winterreifenpflicht wurde heute, 03.12.2010, im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit tritt die Pflicht der Winterreifen ab Samstag den 04. Dezember 2010 verbindlich in Kraft.
KFZ-Versicherungen
Schon seit ein paar Jahren ziehen die KFZ-Versicherer bei Kaskoschäden prozentual ab wenn mit Sommerreifen im Winter KFZ-Unfälle verursacht werden. So liegt es also im Eigeninteresse der Auto, Motorrad und LKW Fahrer auf die richtige Bereifung zu achten. Allerdings ist es zur Zeit wohl schwer an Winterreifen ran zu kommen. Der frühe Schnee und Wintereinbruch hat wohl auch die Winterreifenhersteller überrascht. Trotzdem, als "Ausrede" gilt das nicht. Siehe auch: KFZ-Versicherung bei Wildunfällen
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