07. Dezember 2010
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Versicherungen -
Versicherung News
Keine Angst vor Erster Hilfeleistung
Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Viele Ersthelfer fragen sich aber was passiert wenn ihnen bei der Ersten Hilfeleistung ein Fehler unterläuft oder sie gar selber einen Schaden erleiden.
Erste Hilfe leisten
Die geringste Hilfe besteht im Anrufen der Notrufzentrale. Unter den Rufnummern 110 meldet sich die Polizei. Unter der Rufnummer 112 meldet sich die Feuerwehr. Aus allen Handynetzen sind diese Rufnummern ohne Vorwahl und kostenfrei zu erreichen.
Die 5 W sind: WO, WANN, WER, WIE, WAS !!
WO ist die Örtlichkeit des Unfalls, Ort, Strasse, Hausnummer, Stockwerk, und so weiter. WANN ist es passiert. WER oder wie viel Personen sind betroffen. WIE ist die aktuelle Situation. Zum Beispiel bewusstlose Personen, Verletze Personen, etc. WAS ist passiert. Ein Unfall, ein Überfall, eine hilflose Person, und so weiter.
Bis die Rettungskräfte eintreffen
Jeder hat mit seinem Führerschein einen Erste Hilfekurs absolviert. Oftmals wird auch in Betrieben von zeit zu Zeit der Erste Hilfe Kurs wieder aufgefrischt. Aber oft liegt das Jahre zurück und viele Ersthelfer haben Angst etwas falsch zu machen. Diese Angst ist unnötig.
Der Ersthelfern kann nicht in Regress genommen werden. Bricht beispielsweise der Ersthelfer bei einer Herzdruckmassage dem Hilfsbedürftigen eine Rippe, so kann dieser keinen Schadenersatz verlangen. Auch nicht für verschmutzte oder zerschnittene Kleidung weil beispielsweise ein Verband angelegt werden musste.
Anders bei Ersthelfer
Der Helfer bekommt seine Schäden ersetzt. Kommt der Erste Hilfe Leistende selber zu einem Sachschaden oder Gesundheitsschaden, so greift entweder die Haftpflichtversicherung des Hilfsbedürftigen oder die Gesetzliche Unfallversicherung. Bei Erste Hilfeleistungen im Beruf greift die jeweilige Berufsgenossenschaft.
Privathaftpflichtversicherung, private Unfallversicherung
Rund 16 Stunden sind wir Privatmenschen. Das bedeutet das wir in diesen 16 Stunden für unseren Versicherungsschutz selber sorgen müssen. Die private Unfallversicherung greift 365 Tage, 24 Stunden, rund um den Planeten. Das bedeutet zusätzlich zu ihrer gesetzlichen Unfallversicherung. Deshalb wird auch in der privaten Unfallversicherung nach ihrem Beruf gefragt (Gefahrengruppe). Auch die Rechtsschutzversicherung sollte nicht unwichtig sein.
Selbständige, Hausfrauen, Hausmänner, Freiberufler
Diese Personengruppen müssen für ihren kompletten Versicherungsschutz selber vorsorgen. DAS Netzwerk Dübbert u. Partner mit den Fachbereichen beantwortet Ihre Fragen und unterbreitet Ihnen die gewünschten Angebote.
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