29. Dezember 2010
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Versicherungen -
Vorsorge
Ex-Frauen und Männer, die Lebensversicherungen
Immer wieder gibt es Streit wer denn nun, wenn mehrere Ex-Männer oder Ex-Frauen vorhanden sind plus ein gültiger Ehepartner, das Geld aus einer Lebensversicherung bekommt. Wieder mal hat ein Gericht, hier das Oberlandesgericht Bamberg mit Urteil Aktenzeichen 1 U 64/10, klargestellt das der z. Z. des Todes gültige Ehepartner die Todesfall-Summe ausbezahlt bekommt.
Bezugsrecht
Am einfachsten wäre die Bezugsberechtigung namentlich und zu Lebzeiten der Versicherungsgesellschaft mitzuteilen. Ein Bezugsänderung kann vom Versicherungsnehmer jederzeit so die Versicherung nicht Abgetreten oder verpfändet ist, mit einem "Dreizeiler" geändert werden. Was beispielsweise nach einer Scheidung oder Trennung sinnvoll wäre.
Klageweg
Zum Klageweg kommt es meistens dann, wenn die Person nicht eindeutig genannt ist. Beispielsweise ist "die Ehefrau, der Ehemann" immer dann missverständlich wenn die Ehe nicht geschieden ist, der spätere Erblasser aber eine neue Beziehung eingeht. Oder der Erblasser zwar offiziell neu verheiratet ist, aber der neue Ehepartner nicht als Bezugsberechtigter benannt wird.
Testament
Am sichersten ist natürlich ein Testament. Obwohl auch mit einem Testament nicht ausgeschlossen werden kann das geklagt wird.
Haben Sie Fragen zu Ihren Versicherungen, zur Erfolge, Testament, etc. die Fachanwälte aus ihren jeweiligen Fachgebieten geben Ihnen gerne Auskunft. Siehe auch: neue Erbrechtsreform
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