12. Januar 2011
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Versicherungen -
Sachversicherung
Schlaglochschaden, was nun
Klagen nach Winterschäden
Hat es den Autofahrer erwischt und sein Fahrzeug ist beschädigt, so sollte der Autofahrer folgende Dinge beachten und veranlassen so der AvD. Den Schaden per Foto festhalten. Den Straßenzustand (Verursacher des Schadens) ebenfalls per Foto festhalten. Tag und Uhrzeit sollte auf dem Bild wiedergegeben werden. Informieren Sie die Polizei und notieren Sie die Adressen und Telefonnummern von Zeugen. Ebenso sollten Sie das Polizeiprotokoll und einen Kostenvoranschlag parat haben. So können Sie nun den Schaden beim "Eigentümer" der Straße einreichen.
Erfolgsaussichten der Klagen
Jeder KFZ-Fall ist ein Einzelfall. So kann das eine Gericht den Schaden zu Gunsten des Klägers, also des Autofahrers anerkennen was ein anderes Gericht rund weg ablehnt. Das Landgericht Zwickau hat beispielsweise die Stadt verurteilt dem Geschädigten und Kläger einen Schaden von 2.500 Euro zu ersetzen. Allerdings traf auch den Kläger eine Mitschuld, da er zu schnell gefahren war, von 30 Prozent. Zudem wäre es sinnvoll eine Verkehrsrechtsschutzversicherung zu haben. Holen Sie vorher eine Kostenübernahme ein und beauftragen Sie dann einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht.
KFZ-Vollkaskoversicherung
Die KFZ Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden an Ihren Auto. Allerdings ist zu bedenken, das bei der Vollkaskoversicherung die Selbstbeteiligung berechnet wird und eine Herabstufung erfolgt.
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