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Altersvorsorge und die gerechte Teilung

Theoretisch ist es ganz einfach, beim Versorgungsausgleich wird alles durch 2 geteilt und jeder der beiden Ehepartner erhält auf Euro und Cent die Hälfte. Und jetzt die Praxis. Nicht berücksichtigt wurde das viele Altersvorsorgeprodukte so einfach gar nicht zu einem bestimmt Tag zu teilen sind. Nämlich dann, wenn Fondsprodukte mit sogenannten Garantien in einem Altersvorsorgevertrag gekoppelt sind. Börsen tägliche Änderungen lassen die Garantien automatisch umschichten. Durch diese börsentäglichen Veränderungen können zwischen der Wertermittlung und dem rechtskräftigen Stichtag der Scheidung erhebliche Wertveränderungen liegen.

Vorschlag der Versicherungen

Der Anteil welcher der Ehezeit zuzurechnen ist wird zum Stichtag prozentual vom Gesamtguthaben abgezogen - vereinfacht ausgedrückt -. Damit kann der Wertveränderung zum Stichtag rechtskräftige Scheidung Rechnung getragen werden. Viele der Altersvorsorgeprodukte wäre davon betroffen. Angefangen von der Riester-Rente. Rürup-Rente (Basis-Rente), wertpapiergebundene Pensionszusagen, Unterstützungskassen mit Fonds-gebundenen Anteilen, fondsgebundene Direktversicherungen und so weiter.

Das Oberlandesgericht München

Das Oberlandesgericht München (OLG) sieht diese Problematik mal ganz anders. Das Oberlandesgericht behaart nämlich auf eine Euro und Cent Ausweisung. Das kann allerdings dazu führen das der eine Ex-Ehepartner zu wenig und der andere Ex-Ehepartner zu viel erhält. (OLG München, Private Rentenversicherung, Beschluss vom 27.10.2010, 26 UF 1270/10, anhängig beim BGH, XII ZB 609/10 und Pensionskassenversorgung: 12.10.2010, 12 UF 605/10, anhängig beim BGH, XII ZB 568/10)

Der Bundesgerichtshof (BGH) soll es richten

So wird nun mit Spannung das Urteil des Bundesgerichtshofs erwartet. Eine Vielzahl von Fallbeispielen wird damit verbunden sein müssen. Denn fast alle Altersvorsorgeprodukte können auch mit Fondsanteilen und Garantien verbunden sein. Immerhin gibt es 5 Durchführungswege zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV)und damit eine Vielzahl an Ausgestaltungsmöglichkeiten.

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