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Geschlechts-neutrale Tarife

Aktenzeichen: C-236/89 Damit entschieden die EU-Richter das der "Risikofaktor" Geschlecht eine unzulässige Diskriminierung darstellt. (EuGH) So entschied der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Bis 21. Dezember 2012 (spätestens) müssen die Versicherungen die sogenannten Unisextarife anbieten.

Die Versicherungsbranche erwartet Beitragssteigerungen

Frauen kamen beispielsweise in der Auto / KFZ-Versicherung billiger davon, weil sie weniger (schwere) Unfälle bauen. Hingegen in den Versicherungstarifen der Personenversicherung müssen sie aber bis dato oftmals höhere Beiträge bezahlen. Begründet wurde das mit der längeren (statistischen) Lebenserwartung. Beispielsweise in der privaten Rentenversicherung, Krankenversicherung, etc.

Schluss mit den Geschlechtsunterschieden

Belgische Richter hatten den Europäischen Gerichtshof (EuGH)um eine Entscheidung gebeten. Die Begründung war; diese Unterschiede verstoßen gegen das Gleichbehandlungsgesetz und die EU-Gleichstellungsrichtlinien. Bereits seit 2004 ist dieses Gesetz in Kraft. Eine Überprüfung der Umsetzung erfolgt nach 5 Jahren. Jetzt ist also Schluss mit der Ungleichbehandlung.

Keine Regel ohne Ausnahmen

Diese sogenannten Ausnahmen müssen aber begründet werden. Dennoch solle das Ziel der Gleichstellung nicht unterlaufen werden.

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Siehe auch: Altersarmut bei Frauen vorprogrammiert?

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