20. März 2011
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Versicherungen -
Vorsorge
Keine Ausschreibungen in der bAV der Kommunen, kein Wettbewerb
Damit ist eine freie Wahl des Arbeitgebers des öffentlichen Dienstes in der betrieblichen Altersvorsorge per se eingeschränkt. Hauptnutznießer dieser "Praktiken" sind vor allem die Sparkassen.
Das ist nach dem EuGH-Urteil (Europäischer Gerichtshof) rechtswidrig. Was bis heute die Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes plus ver.di nicht wirklich kümmert oder zu einer Änderung veranlasst hat.
Erneuter Anruf des Europäischen Gerichtshofs
Die Europäische Kommission hat nun die beiden "Parteien" erneut angemahnt und 2 Monate Zeit gegeben diese Vorgaben des transparenten Vergabeverfahrens in die Tat umzusetzen. Andernfalls werde die EU-Kommission erneut den EuGH anrufen und beantragen eine Geldbuße über Deutschland zu verhängen. (Anmerkung Dübbert und Partner: wird dann aus Steuergeldern erbracht).
Wettbewerb im öffentlichen Dienst bAV
Siehe auch: Riester-Rente, Frau von der Leyen, die Lobbyisten? und Versicherungsverkauf in Amtsstuben. Was ist also vom sogenannten Wettbewerb zu halten? NICHTS! - Mit freundlichem Gruß Ihre Doris Dübbert.
DAS Netzwerk Dübbert und Partner
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