03. April 2011
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Versicherungen -
Finanzen
2005 wurde die Rürup-Rente eingeführt
Benannt nach dem Wirtschaftswissenschaftler Bert Rürup, wurde Diese Form der Altersvorsorge für überwiegend Selbständige eingeführt. Basierend auf einem Rentenversicherungsbetrag / Rentenversicherungsvertrag ohne Kapitalwahlrecht, dafür kapitalgedeckt und nicht umlagefinanziert wie die gesetzliche Rente.
Steuer und Rüruprente
Da die Rüruprente in der Ansparphase die Steuerlast senkt ist Diese Basisrente überwiegend für Selbständige mit einer hohen Steuerlast von Interesse. In der Auszahlungsphase greift dann die Nachgelagerte Besteuerung.
Das bedeutet, dass im Rentenbezug alle Einkünfte versteuert werden müssen. Gegebenenfalls fallen auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse an, wenn der (ehemalig) Selbständige einer gesetzlichen Krankenkasse angehört. Die privaten Krankenversicherungen interessieren die Einnahmen auch im Rentenbezug nicht.
Kein Kapitalwahlrecht bei der Basisrente
Die Auszahlung erfolgt als lebenslange Rentenzahlung. Ein Kapitalwahlrecht ist nicht vorgesehen. Ein weiterer Nachteil ist, das eine Rürup-Rente nicht vererbt werden kann. Verstirbt der "Selbständige" erlischt der Rentenvertrag und das verbleibende Geld bleibt bei der Versicherungsgesellschaft.
Ausnahme, der "Selbständige" hinterläßt einen Ehepartner / Partner, den er mit einer "Zusatzversicherung" eingeschlossen hat. Mit der reinen Basisrente hat das aber nichts zu tun, da Diese Zusatzversicherungen mit eigenständigen Beiträgen bezahlt werden müssen.
Sinn oder Unsinn einer Rürup-Rente
Bei einer hohen Steuerlast muss die eingesparte Steuer in der Ansparphase zu der Nachgelagerte Besteuerung gegen gerechnet werden. Dazu kommt, das erst 2040 die 100 Prozent der eingezahlten Beiträge zur Basisrente steuerlich abzugsfähig sind. Bis dahin ist der steuerliche Abzug gestaffelt abzugsfähig.
Des weiteren ist der große Unbekannt die Lebenserwartung des Selbständigen. Wer sehr alt wird, der kann seine Rente genießen. Aber wer weis das schon im Voraus.
Individuelle Betrachtung der Altersvorsorge für Selbständige
Das die Rüruprente einen Dornröschenschlaf schläft ist Anbetracht dieser "Vorgaben“ kein Wunder. Wer spart schon gerne (möglicherweise) für eine Versicherungsgesellschaft?
Das Kapital und die Firma sollen meistens vererbt werden. Also ein deutliches Minus für einen Rüruprentenvertrag, auch wenn die Steuersenkung in der Ansparzeit verlockend scheint.
Persönliche und individuelle Beratung
Wie eine Altersvorsorge für einen Selbständigen aufgebaut werden kann, dass kann nur individuell im persönlichen Beratungsgespräch geklärt werden. Zu viele Faktoren müssen allumfassend berücksichtigt werden.
Dazu muss eine Altersvorsorge für einen Selbständigen flexibel genug sein um finanzielle magere Zeiten mal zu überbrücken.
Auch hier ist es ein grober Fehler einfach ein Produkt zu kaufen ohne eine ganzheitliche Betrachtung voraus zu schicken.
Ebenso muss der Anspruch aus einer gesetzlichen Rente mit in Betracht gezogen werden. Was nutzen einzelne Produkte weil sie Steuern sparen und in der aktiven Arbeitszeit diverse Vorteile versprechen wenn sich die einzelnen Produkte nicht zu einem Ganzen zusammen fügen.
Teilweise „schlummern“ hoch spekulative Produkte im Portfolio die sich plötzlich als "Sprengsätze" entpuppen.
Nutzen Sie die Ganzheitliche-Beratung und lassen Sie Ihre Altersvorsorge von Experten überprüfen. Auch Ihre gesetzliche Rente muss mit einer Rentenkontenklärung abgeschlossen sein. "Altersvorsorgeprodukte" zu kaufen ohne sie ständig aktualisieren zu lassen ist fahrlässig für Ihre spätere Rente.
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