15. April 2011
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Versicherungen -
Vorsorge
Autor: Doris Dübbert für DAS Netzwerk Dübbert und Partner
Keine richtigen Rentenunterlagen, kein richtige Rente?
Handlungsbedarf Rentenunterlagen
Unverständlich ist das sich die ehemaligen DDR-Bürger nicht um Ihre bereinigten Rentenkonten kümmern. Was in der gesetzlichen Rente nicht nachgewiesen ist, das existiert auch nicht. Nach 2011 ist die Beschaffung der "vergessenen" Unterlagen endgültig vorbei.
2006 wurde um 5 Jahre verlängert
21 Jahre nach der Wiedervereinigung sollte man glauben das die Dringlichkeit der Klärung zu den gesetzlichen Rentenkonten auch den letzten Bürger erreicht hat. Das ist zwar ein Irrtum, aber die Bundesregierung sieht trotzdem keine Handlungsbedarf die Fristen nochmals zu verlängern. Ebenso sieht die Bundesregierung keinen Handlungsbedarf die ehemaligen DDR-Bürger gesondert zu informieren.
Aufbewahrungsfrist DDR Lohnunterlagen
Ist die Frist 2011 endgültig abgelaufen, so sind die Lohnunterlagen unwiederbringlich vernichtet. Ihre Rente damit auch. Behörden und Arbeitgeber können dann nicht mehr Auskunft geben. Die Uhr läuft. Egal wie lange Sie zu DDR Zeiten gearbeitet haben, welche Schule oder Studienabschlüsse Sie haben, Lehre inbegriffen, SIE müssen es nachweisen um zu einer richtig berechneten Altersrente zu kommen.
Im schlimmsten Fall droht die Grundsicherung
Ein Beispiel aus der Praxis. Gestern rief mich eine Frau an, dass sie bei der Flucht über Tschechien 1989 alle Papiere und Arbeitsunterlagen zurück gelassen hat. Seit Februar 2011 ist sie nun in Rente und wundert sich darüber das sie zwar ein Leben lang gearbeitet hat (in der DDR) aber nun eine Minirente bekommt.
Was ist mit der Rente passiert
Die gesamte DDR Arbeitszeit liegt nicht vor. Lediglich die Jahr nach der Wiedervereinigung. 20 Jahre nicht um die Unterlagen gekümmert, jetzt großes Entsetzen. In 20 Jahren so meint man müsste man wissen das alles nachgewiesen werden muss um zu einer richtig berechneten Rente zu kommen. Wie Dieses Beispiel zeigt, es ist ein Irrtum.
Hilfe für die DDR-Lohnunterlagen
Die zugelassenen Rentenberater helfen weiter. Allerdings nicht kostenlos. Die Rentenberater klären per Vollmacht die Rentenkonten. Gerichtlich zugelassene Rentenberater rechnen nach Honorar ab. Ähnlich Steuerberater und Rechtsanwälte.
Sollten Sie im Besitz einer Rechtsschutzversicherung mit Sozialversicherungsrechtsschutz sein, prüfen wir gerne ob Diese dazu eingesetzt werden kann.
Kostenfrei geht es nur wenn Sie sich selber um alles kümmern. Die gesetzliche Rentenversicherung klärt zwar mit Ihnen die Rentenzeiten, beschaffen müssen Sie die Unterlagen aber dann schon selber.
Ab 2012 ist es endgültig vorbei mit der Beschaffung von DDR-Lohnunterlagen
Kümmern Sie sich um Ihre gesetzliche Rentenunterlagen sonst wundern Sie sich auch über Ihre Minirente obwohl Sie ein Leben lang gearbeitet haben. Es werden seitens der Rententräger und Bundesregierung keine gesonderten "Aufforderungen" zur Rentenkontenklärung verschickt.
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