24. April 2011
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Versicherungen -
Vorsorge
Besonders "Beamte denken im All inklusive"
wenn es um Ihre Absicherung der Arbeitskraft geht
Rektorin nach Krebserkrankung nicht ernannt. Gewählter Rektorin wurde nach einer Krebserkrankung Position und Beamtenstatus verweigert. Der gewählten Rektorin der Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur (HTWK) in Leipzig, Renate Lieckfeldt, wird nach ihrer überstandenen Krebserkrankung ein Übergang in den Beamtenstatus verweigert. Die gesundheitlichen Risiken würden eine Verbeamtung nicht zulassen, erklärte das zuständige sächsische Wissenschaftsministerium. zum Volltext ...
Zurückgelegte Dienstjahre
Maßgebend für eine Absicherung bei der Dienstunfähigkeit sind die Berechnungen der zurückgelegten Dienstjahre. Junge Beamte haben hier eine extrem hohe Lücke zu ihrer vormaligen Beamtenbesoldung und der Besoldungsgruppe.
Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf haben keinen Anspruch auf eine Rente aus der Dienstunfähigkeit. Dieser Personenkreis wird einfach nicht verbeamtet bzw. in der gesetzlichen Sozialversicherung nach versichert. Damit unterliegt er den Kriterien der "normalen" Erwerbsminderungsrente wie jeder erwerbstätig Pflichtversicherte.
Geregelt ist die Dienstunfähigkeit
Dienstunfähigkeit ist ein nach § 44 Bundesbeamtengesetz (BBG) geregelter Begriff. Für Soldaten und Soldatinnen gilt § 44 Abs. 3 SG. Kompliziert ist die Feststellung der Dienstunfähigkeit allemal da es Beamte des Bundes, der Länder, teilweise noch bei den AOKen und anderen Einrichtungen gibt. Erstreiten kann ein Beamter seine Weiterzahlung der Besoldung nicht, da keine Möglichkeit eines Widerspruchsverfahrens und Klageverfahrens besteht. Dies besteht nur die Möglichkeit in einem verwaltunsgrechtlichen Eilverfahren.
Dienstunfähigkeitsversicherung, Dread Disease-Versicherung
Wieder mal ist das "Kleingedruckte" der ausschlaggebende Faktor zur Leistung bei Dienstunfähigkeit oder schweren Erkrankungen. Die berühmten Online-Rechner zur Berechnung zur Lücke ist Irreführend, da den Versicherungsbedingungen, Vertragsbedingungen, Tarifbedingungen keine Beachtung geschenkt wird.
Besonders für Soldaten und Soldatinnen sind diese aber äußerst WICHTIG. In den meisten Policen sind "innere Unruhen und Krieg, etc." ausgeschlossen. Aber gerade hier liegt das Risiko der "Entsendeten". Gleiches gilt auch für die Todesfall-Leistungen in diversen Lebensversicherungen, Unfallversicherungen und privaten Rentenversicherungen.
Versicherungsbedingungen
Die wenigsten Versicherungsverkäufer kennen sich selber im "Kleingedruckten" aus. Das wird schon bezahlt ist ein x-beliebiger Ausspruch um vom Kunden eine Unterschrift zu bekommen. Eine fatale Aussage für den Leistungsfall. Hier wird mit falschen Aussagen und falscher Beratung mit der Existenz und dem Vertrauen der Kunden gespielt. Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Leistung haben Sie nur wenn Dieses auch explizit in den Versicherungsbedingungen steht.
"Vertrauensleute"? in Amtsstuben
„Information ist die Reduktion von Ungewissheit.“ Professor Josef Koblitz. Es gibt keine dummen Fragen, außer den Fragen die NICHT gestellt werden.
Die Werbung der Versicherer welche sich damit brüsten den öffentlichen Dienst und die Beamtenschaft zu versichern sollten allemal hinterfragt werden wenn es um die Versicherungsbedingungen geht.
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