14. Mai 2011
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Versicherungen -
Krankenversicherung
City-BKK, BKK-Heilberufe und Co.
Gesetze und die "Macht der Kassen-Vorstände"
Jetzt droht der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jens Sahn den Vorständen der Gesetzlichen Krankenkassen, welche Kunden ablehnen mit der persönlichen Haftung in jedem einzelnen Fall. Zum Verständnis: JEDE Gesetzliche Krankenkasse muss jeden Versicherten aufnehmen. Ungeachtet des Gesundheitszustandes und des Alters. Leider machen nun gerade ältere Menschen und Kranke genau die gegenteilige Erfahrung.
Ein Skandal und der neue Gesundheitsminister Bahr
Gesundheitsminister Bahr (Nachfolger von Rösler) hat die Kassen scharf gerügt. Dabei muss aber auch mal hinterfragt werden wer den für die vielen Krankenkassenzulassungsengen zuständig war. Mehr Wettbewerb unter den Kassen?. Was diese Politik gebracht hat wissen wir spätestens seit Ulla Schmid und Philipp Rösler. "Gesundheitsreformen" ohne Ende, den Einheitsbeitrag, Zusatzbeiträge nach oben offen, Zuzahlungen, und eine Lobbywirtschaft des Ministeriums plus Pharmaindustrie und diversen Verwaltungen mit ihren Lobbyisten. Der Krankenversicherungskunde bleibt mal wieder auf der Strecke.
Rechts auf Krankenversicherung
Einen Gesetzlich Krankenversicherten abzulehnen ist rechtswidrig. Jeder Gesetzlich Krankenversicherte kann in die GKV wechseln die er sich aussucht. Eine Selektion nach Alter und Gesundheitszustand ist ausdrücklich verboten. Also klar definiert, Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Krankenkasse Ihrer Wahl. Siehe auch Outsourcing von Schizophrenie Kranken der AOK.
Scheinheiligkeit und Machtgehabe
Zitat Spahn (CDU): "in den Sonntagsreden nennen sie sich Anwälte der Patienten und in der Woche wimmeln sie die Schwerkranken ab". Zitat Ende. Mit anderen Worten, der Gesetzlich Krankenversicherte wird zum Kostenfaktor degradiert den keine GKV haben will.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Kassenwechsel, Probleme mit Leistungen, Ablehnungen oder sonstigen Verhalten der Sozialversicherungen? Sie zugelassenen Rentenberater (Sozialversicherungsberater) helfen im Widerspruchsverfahren und klären für Sie die Situation ab. Siehe auch: GKVen wollen keine Selbständigen
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