30. Juni 2011
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Versicherungen -
Finanzen
Herbe Verluste bei der Rente von SpaRenta-Verträgen der Generali
Wie die BSZ (Bund für soziales und ziviles Rechtsbewusstsein e.V.) veröffentlicht, sind die Ansprüche zur Rückabwicklung für die SpaRente-Rentenverträge (Kombirente) der Generali Versicherung wegen Aufklärungspflichtverletzung vom LG Stuttgart mit Urteil vom 24.06.2011 bestätigt worden.
Erstritten wurde das Urteil von der Anwaltskanzlei Witt, Rechtsanwalt / Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
Frau Rechtsanwältin Dr. Tamara Knöpfel
Fremd-finanzierte Rentenversicherung
Originaltext aus BSZ: „Die SpaRenta GmbH hatte ein Kombinationsmodell zur Altersvorsorge angeboten. Dieses bestand aus einer fremd finanzierten Rentenversicherung bei der Generali Lebensversicherung AG und einem Investmentfondssparplan als Tilgungsinstrument für das Darlehen.
Die Kombi-Rente wurde immer wieder mit den gleichen Investmentfonds angeboten. Hinsichtlich des erwarteten Wachstums wurde, bezogen auf den Investmentfonds, in der Musterberechnung einheitlich von einem Wertzuwachs in Höhe von 8,5 % ausgegangen, hierdurch konnten die Ansparraten gering gehalten werden. Dies barg jedoch ein erhebliches Risiko für die Anleger.“ Originaltext ende.
Hintergrund der SpaRenta-Verträge
Bekannt wurden Diese Rentenverträge der Generali, wie auch die „Schnee-Rente“ als fremd finanzierte Rente oder Sofort Beginnende Rente (Sofort Rente, Bankkredit, Sparplan).
Für „Besserverdiener“ ab 100.000 DM (50.000 Euro) bei der „Schnee-Rente", (Schnee-Gruppe) schienen die Rentenverträge recht lukrativ.
Die SpaRenta-Verträge (Kombirenten-Vertrag) konnten bereits ab einem Einkommen von 60.000 bis 80.000 DM (30.000 bis 40.000 Euro) abgeschlossen werden.
Die Fremdfinanzierung (Kredit) lief bei der SpaRenta über Schweizer Franken. Bei der „Schneerente“ wahlweise über DM, Schweizer Franken oder den Japanischen Yen. Das bedeutet man hätte sich das Währungsgefälle (wenn positiv) zunutze gemacht.
Währungen, Renditen
Spätestens nach der Finanzkrise und der Einführung des Euro ergaben sich immense Turbulenzen an den Geldmärkten. Überwiegend auch durch einen starken Schweizer Franken. Ebenso sanken die Renditen der Investmentfonds mit den gerechneten und zugrunde gelegten 8,5 Prozent, die jetzt nicht mehr gehalten werden können.
Dadurch wiederum können heute, rück blickend, dass viele Anleger mit bis zu 100.000 Euro Verlust rechnen müssen. Hier muss der Einzelvertrag betrachtet werden.
Fazit:
Schon beim Abschluss dieser hoch komplexen Produkte war es kompliziert dem Kunden die Materie aus Steuer, Kredit, Anlage und sofort beginnender Rente, wirklich logisch und verständlich zu erklären. Was Wunder also das heute, Jahrzehnte später, eine Aufklärungspflichtverletzung zu dem Urteil vom Landgericht Stuttgart führt.
Verjährung am 01.01.2012
Anbetracht dieser möglichen Verlustsummen (Einzelvertrags abhängig) sollten Betroffene keine Zeit verstreichen lassen und sich, bezogen auf Dieses Urteil, an die Verbraucheranwälte wenden. Mit diesem Urteil stehen die Chancen einer Rückabwicklung der SpaRenta-Verträge gut.
Ebenfalls kann hier die Beraterhaftung mit BGH-Urteil zur Beraterhaftung, V ZR 402/99 greifen. Das bedeutet; dass die "Verkäufer" dieser Produkte gegebenenfalls in die Haftung genommen werden können.
Ähnliche Produkte mit Hebelgeschäften dürften nicht weniger Erfolg auf dem Klageweg verheißen. Aber wie gesagt, die Zeit läuft. Haben Sie Fragen, wir helfen gerne weiter.
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