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Ab 01.07.2011 gelten neue Dazuverdienstgrenzen

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Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat die neuen Freibeträge beim Hinzu verdienen für Rentner, Witwer, Witwen und Waisen bekannt geben. Danach erhöhen sich die Freibeträge für "Westrentner" von 718,08 Euro auf 725,21 Euro. Für die "Ostrentner" von 637,03 Euro auf 643,37 Euro.
Für die Kindererziehung steigt der Freibetrag für jedes Kind von 152,32 (West) auf 153,32 Euro. Der Freibetrag Ost von 135,13 Euro auf 136,47 Euro.
Freibetrag für Waisen: 483,47 Euro West (vormals 478,72 Euro)und 428,91 Euro Ost (vormals 135,13 Euro)

Hinzuverdienst bei vorgezogener Rente

Geht ein Mensch vor erreichen der gesetzlich festgelegten Rente (noch mit 65 Jahren) in Altersrente so kann er 400 Euro unschädlich dazu verdienen und 2 Mal im Jahr noch mal 400 Euro.

Die Regierung überlegt das dieser Dazuverdienst "kräftig" angehoben werden soll damit die Frührentner länger arbeiten. Beschlossen ist das von der Regierung noch nicht.

Neue Bundesländer

Beim Hinzuverdienst von Altersteilzeitrenten, teilweiser Erwerbsminderungsrenten und voller Erwerbsminderungsrenten (Bezug einer 1/3 Rente) wurde der Betrag für die Ostrentner von 1.699,97 Euro auf 1.700 Euro angehoben. Berufsunfähigkeit, weitere Infos
Für die alten Bundesländer ergibt sich in Diesen drei (3) Rentenarten keine Anhebung.
Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

21 Jahre nach der Wiedervereinigung

Arbeitnehmer aus den neuen Bundesländern sollten beachten das zum 31.12.2011 alle Rentenunterlagen Arbeitgeberunterlagen und Sozialversicherungsnachweise aus de ehemaligen DDR unwiderruflich vernichtet werden. Nach dieser Zeit besteht keine Möglichkeit mehr für die ehemaligen Bürger der DDR an Unterlagen zur Rentenkontenklärung zu kommen.

Kümmern Sie sich um Ihre Rentenkonten, die Regierung und die Rentenkassen tun es nicht! Falsch Rentenkonten ist gleich falsch berechnete Rente!

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