31. Oktober 2011
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Versicherungen -
Vorsorge
Ab 2012 längere Lebensarbeitszeit
Bundesfinanzministerium (Erlass vom 17.10.2011, Az. IV C 3 - S 2220/11/10002). Der Erlass besagt das ab 2012 die Lebensarbeitszeit schrittweise auf 67 angehoben wird. Mit Rentenabschlag kann dann nicht mehr mit 60 Jahren sondern frühestens mit 62 Jahren in Rente gegangen werden. Das betrifft auch die 4 Altersvorsorge Möglichkeiten.
Altersvorsorge und spätere Auszahlung
Auch in der Altersvorsorge, hier sind 4 Bereiche betroffen, kommt damit auch 2 Jahre später zur Auszahlung. Haben Sie sich mit der Altersvorsorge beschäftigt und ist es für Sie geklärt einen derartigen Vertrag abzuschließen, so sollten Sie dies noch 2011 tun. Die Unterschrift in 2011 sichert Ihnen noch die Auszahlung mit dem 60. Lebensjahr und einen höheren Garantiezins. Mit der Unterschrift 2012 müssen Sie 2 Jahre oder 24 Monate länger warten.
2012 schrittweise Anhebung der Altersgrenzen. Jahrgang / reguläres Renten-Eintrittsalter
1946 / 65
1947 / 65 + 1
1948 / 65 + 2
1949 / 65 + 3
1950 / 65 + 4
1951 / 65 + 5
1952 / 65 + 6
1953 / 65 + 7
1954 / 65 + 8
1955 / 65 + 9
1956 / 65 + 10
1957 / 65 + 11
1958 / 66 + 0
1959 / 66 + 2
1960 / 66 + 4
1961 / 66 + 6
1962 / 66 + 8
1963 / 66 + 10
1964 / 67 + 0
Was ist betroffen?
1) die Lebensversicherung,
2) die Basisrente auch Rürup-Rente genannt,
3) die Riester-Rente
4) die betriebliche Altersvorsorge kurz bAV genannt.
Die staatliche Zulagen bei der Riester-Rente auch Riester-Förderung genannt gibt es ab 2012 nur dann wenn der 1. Auszahlungszeitpunkt mit 62 Jahren ist. Ein weiteres Merkmal ist die Garantiezinsabsenkung von derzeit 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent ab 2012.
Wenn Sie sich entschieden haben
Ist die Überlegung eine Altersvorsorge abzuschließen für Sie geklärt, so sind die 2 Vorteile, welche sich noch 2011 bieten sicherlich die Überlegung wert den Vertrag auch noch 2011 zu unterschreiben.
Rentenkontenklärung
Hier sei nochmals darauf hingewiesen das Sozialversicherungsnachweise aus DDR-Zeiten zum 01.01.2012 unwiederbringlich vernichtet sind. Sie haben nach diesem Datum keine Möglichkeiten mehr an Nachweise für Ihre Rentenzeiten zu kommen. Das kann sich enorm negativ auf Ihre gesetzliche Rente auswirken.
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