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Das Urteil, fehlerhaftes Beratungsprotokoll

Aktenzeichen: 9 S 99/10 vom Landgericht Wuppertal, 04.11.2011. Eine Revision beim Oberlandesgericht wurde nicht zugelassen. Hier dürfte verdeutlicht werden das DAS Beratungsprotokoll nicht eine Kann- oder Lust- und Laune-Geschichte ist. Dieses Urteil beweist es wieder einmal mehr. Und das ist auch Gut so. 

Versicherungsberatung und Finanzberatung  

Der schnelle Euro, der schnelle Umsatz wird vielen Verkäufern dieser Branchen zukünftig immer mehr zum Verhängnis werden. Nicht nur das der Verbraucher besser aufgeklärt ist, sondern auch seine Rechte kennt und sich im Zweifelsfall zu Wehr setzt, ist zu begrüßen.

Dafür sind derartige Urteile Exemplarisch. Zu lange ist die Versicherungsbranche und Finanzdienstleistungsbranche in der "Schmuddelkiste" versunken. Die schwarzen Schafe am Markt müssen verschwinden. Gewinnmaximierung und Provisionsmaximierung auf Kosten des Kunden, damit muss Schluss sein.

Der Aufschrei der Branche

Es muss einen Grund geben das Anbetracht der längeren Haftungszeiten, der gedeckelten Provisionen (PKV), Abschaffung des Provisionsabgabeverbots, Unisextarife und dem ausfertigen von haftungssicheren Beratungsprotokollen ein Aufschrei bis hin zu "es ist ein Trauerfall" durch die Lande zieht.

Egal welche der Versicherungen Sie betrachten, es hat wenig mit Beratung und Wunsch des Kunden zu tun. Noch immer grassiert der Produktverkauf ohne wirkliche Gesamtbetrachtung der Situation vor Ort beim Verbraucher. Hier tragen die sogenannten und selbsternannten Verbraucherschützer auch ihner Teil bei.

Schlaue Reden, Produktempfehlungen, Geld kassiert, keine Haftung

Auch hier steht die Produktempfehlung und das Produkt im Vordergrund. Reiner Produktverkauf ist in etwa so wie wenn Sie einen Satz Alufelgen kaufen ohne Ahnung ob er auf Ihr Auto passt und zugelassen ist. Oder der Verkäufer Ihnen für Ihre Küche einen Gasherd verkauft obwohl Sie nicht mal einen Gasanschluss im Haus haben.  

Das Beratungsprotokoll

Der Kunde muss auf ein sorgfältig ausgefülltes Beratungsprotokoll einen Anspruch haben. Die vorgefertigten Beratungsprotokolle mit "hier ein Kreuzchen und da ein Kreuzchen" sind dem Vermittler mit diesem o.g. Urteil zum Verhängnis geworden. Das ist richtig und muss der Branche zu denken geben.

Beratung ist ein Beruf

Vielen Verkäufern und Kunden scheint immer noch nicht klar zu sein das Versicherungsberatung, Altersvorsorgeberatung und Anlageberatung eine Verantwortungsvolle Tätigkeit ist. Die kann es nicht zum 0-Tarif geben. Andererseits müssen diesen Provisionsexzessen und dem oberflächliche Produktverkauf ein Ende gesetzt werden.  

Einer Umfrage zu folge ist der Versicherungsverkauf und alles was damit zusammenhängt der am allerwenigsten geschätzte "Beruf". Die Gründe liegen für mich auf der Hand. "Angelockt, Abgezockt, Provision kassiert und Tschüss.

Die Versicherungsmakler und Einfirmenvertreter, Anlagenberater und Bankberater welche sich wirklich als Berater fühlen und ihren Kunden auch wirklich beraten sind in der Meinung der Kunden in der Minderheit.

Der Kunde muss sich aber auch die Frage gefallen lassen ob er nur billig, billiger am billigsten ein Produkt erwerben will oder wirkliche Sicherheit für die Zukunft wünscht. Also, alles eine Frage des Blickwinkels und der Perspektive. 

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